Kann ich sofort starten oder muss ich warten?
Sobald der Abrechnungsweg mit der Pflegekasse geklärt ist, können Sie in der Regel innerhalb weniger Tage starten. Wir klären vorab den verfügbaren Leistungsrahmen.
§45b Entlastungsbetrag beantragen: Welche Unterlagen Sie brauchen, wie Abtretung & Erstattung funktionieren und wie Sie mit Alhamd Betreuung direkt starten.
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI muss nicht separat beantragt werden — er steht Ihnen mit Ihrem Pflegegrad automatisch zu. Trotzdem müssen Sie einige Schritte beachten, bevor die Abrechnung mit der Pflegekasse funktioniert. Ohne Klärung des Abrechnungswegs und ohne Beauftragung eines anerkannten Anbieters startet keine Erstattung.
Drei Dinge müssen Sie klären: Erstens, ob Ihr Pflegegrad aktuell und gültig ist (Bescheid prüfen). Zweitens, ob Sie die Abtretung (Direktabrechnung) oder die Erstattung gegen Rechnung wählen möchten. Drittens, welcher anerkannte Anbieter die Leistungen durchführt — Alhamd Betreuung ist nach §45a SGB XI anerkannt und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Die gute Nachricht: Sie brauchen keinen komplizierten Papier-Antrag. Wir rufen gemeinsam mit Ihnen bei Ihrer Pflegekasse an, klären das verfügbare Budget und den bevorzugten Abrechnungsweg und starten die Betreuung innerhalb weniger Tage. Den monatlichen Leistungsnachweis bereiten wir für Sie vor — Sie unterschreiben nur.
Besonders wichtig: Prüfen Sie vor dem Start, ob aus Vormonaten noch ein Restbetrag verfügbar ist. Viele Pflegebedürftige nutzen ihren Entlastungsbetrag nicht monatlich aus und sammeln ein Guthaben an, das innerhalb der geltenden Fristen eingesetzt werden kann. Fragen Sie aktiv bei Ihrer Pflegekasse nach Ihrem aktuellen Budgetstand.
Für Angehörige: Mit einer schriftlichen Vollmacht können Sie alle Schritte übernehmen — vom Erstkontakt mit der Pflegekasse über die Abrechnungsvereinbarung bis zur Unterschrift unter die monatlichen Leistungsnachweise. So entlasten Sie Ihre pflegebedürftigen Angehörigen auch bei der Organisation.
Sobald der Abrechnungsweg mit der Pflegekasse geklärt ist, können Sie in der Regel innerhalb weniger Tage starten. Wir klären vorab den verfügbaren Leistungsrahmen.
Dann wählen Sie die Erstattung. Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie mit Leistungsnachweis bei der Pflegekasse ein. Das ist der Standardweg, der bei allen Kassen funktioniert.
Ja, mit einer Vollmacht. Ihre Tochter oder ein anderer Bevollmächtigter kann alle Schritte übernehmen.
Nein. Für den §45b Entlastungsbetrag ist kein ärztliches Attest erforderlich. Maßgeblich ist der Pflegegradbescheid Ihrer Pflegekasse.
Ja, für bis zu 12 Monate rückwirkend. Voraussetzung: Der Pflegegrad lag im Leistungszeitraum bereits vor und die Leistungen können vollständig dokumentiert werden.
Die Klärung des Abrechnungswegs dauert meist wenige Tage bis zwei Wochen. Die spätere Erstattung eingereichter Nachweise braucht je nach Kasse mehrere Wochen.