Bekomme ich 131 Euro automatisch überwiesen?
Nein. Der Betrag ist zweckgebunden. Sie benötigen eine anerkannte Leistung und einen Nachweis beziehungsweise eine Rechnung.
Seit 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich. Historie, Nutzung, Restbeträge und Bedeutung für Pflegegrad 1 bis 5.
Zum 1. Januar 2025 wurde der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI von 125 Euro auf 131 Euro monatlich angehoben. Die Erhöhung gilt für alle Pflegegrade gleichermaßen. Für das Jahr 2026 bleibt der Betrag laut aktueller Leistungsübersicht unverändert bei 131 Euro monatlich.
Entscheidend für die Abrechnung ist das Leistungsdatum, nicht das Rechnungsdatum. Für Einsätze ab dem 1. Januar 2025 gilt der erhöhte Satz von 131 Euro — auch wenn die Rechnung später erstellt wird. Bei Fragen zur Abrechnung hilft Alhamd Betreuung: Wir prüfen Ihr verfügbares Budget direkt mit der Pflegekasse.
Nein. Der Betrag ist zweckgebunden. Sie benötigen eine anerkannte Leistung und einen Nachweis beziehungsweise eine Rechnung.
Ja. Pflegegrad 1 hat bei häuslicher Pflege ebenfalls Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Ja, nach aktuellen offiziellen Leistungsübersichten bleibt der Entlastungsbetrag 2026 bei 131 Euro monatlich.
Maßgeblich ist das Leistungsdatum, nicht das Rechnungsdatum. Für Leistungen ab dem 1. Januar 2025 gilt der Betrag von 131 Euro.
Ja, wenn regelmäßig anerkannte Leistungen erbracht und dokumentiert werden. Die Pflegekasse beteiligt sich monatlich bis zum Höchstbetrag.