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Entlastungsbetrag 2025/2026

Entlastungsbetrag 2025/2026 | 131 Euro nach §45b SGB XI

Seit 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich. Historie, Nutzung, Restbeträge und Bedeutung für Pflegegrad 1 bis 5.

Entlastungsbetrag 2025/2026 — was Sie wissen müssen

Zum 1. Januar 2025 wurde der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI von 125 Euro auf 131 Euro monatlich angehoben. Die Erhöhung gilt für alle Pflegegrade gleichermaßen. Für das Jahr 2026 bleibt der Betrag laut aktueller Leistungsübersicht unverändert bei 131 Euro monatlich.

Entscheidend für die Abrechnung ist das Leistungsdatum, nicht das Rechnungsdatum. Für Einsätze ab dem 1. Januar 2025 gilt der erhöhte Satz von 131 Euro — auch wenn die Rechnung später erstellt wird. Bei Fragen zur Abrechnung hilft Alhamd Betreuung: Wir prüfen Ihr verfügbares Budget direkt mit der Pflegekasse.

Häufige Fragen

Bekomme ich 131 Euro automatisch überwiesen?

Nein. Der Betrag ist zweckgebunden. Sie benötigen eine anerkannte Leistung und einen Nachweis beziehungsweise eine Rechnung.

Gilt die Erhöhung auch für Pflegegrad 1?

Ja. Pflegegrad 1 hat bei häuslicher Pflege ebenfalls Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.

Bleibt der Entlastungsbetrag auch 2026 bei 131 Euro?

Ja, nach aktuellen offiziellen Leistungsübersichten bleibt der Entlastungsbetrag 2026 bei 131 Euro monatlich.

Was ist, wenn ich nach dem 1. Januar 2025 noch 125-Euro-Rechnungen habe?

Maßgeblich ist das Leistungsdatum, nicht das Rechnungsdatum. Für Leistungen ab dem 1. Januar 2025 gilt der Betrag von 131 Euro.

Kann ich 131 Euro jeden Monat voll nutzen?

Ja, wenn regelmäßig anerkannte Leistungen erbracht und dokumentiert werden. Die Pflegekasse beteiligt sich monatlich bis zum Höchstbetrag.