Wird mein Pflegegeld bei Pflegegrad 3 gekürzt, wenn ich §45b nutze?
Nein. Der Entlastungsbetrag nach §45b ist eine zusätzliche Leistung und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.
Pflegegrad 3: So ergänzt der §45b Entlastungsbetrag Alltagshilfe und die Entlastung Angehöriger.
Pflegegrad 3 bedeutet erheblich eingeschränkte Selbstständigkeit. Neben Pflegegeld (599 Euro) und Pflegesachleistungen (1.497 Euro) steht Ihnen der §45b Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zusätzlich zu — ohne Anrechnung.
Gerade bei Pflegegrad 3 ist die Kombination sinnvoll: Der Pflegedienst übernimmt die körperbezogene Pflege und Behandlungspflege, während Alhamd Betreuung hauswirtschaftliche Aufgaben und Alltagsbegleitung abdeckt. So bleibt der Pflegeeinsatz fokussiert und die Angehörigen werden bei Alltagsaufgaben spürbar entlastet.
Nein. Der Entlastungsbetrag nach §45b ist eine zusätzliche Leistung und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.
Ja. Die Verhinderungspflege ist eine separate Leistung. Der §45b-Entlastungsbetrag kann zusätzlich für anerkannte Alltagsunterstützung genutzt werden.
Ja, Begleitung zu Arztterminen ist eine klassische §45b-Leistung. Alhamd bietet Alltagsbegleitung inklusive Begleitfahrten, aber keinen Fahrdienst.
Nicht genutzte Beträge können in der Regel in Folgemonate übertragen werden. Die genauen Fristen hängen von Ihrer Pflegekasse ab.
Solange die gebuchten Leistungen innerhalb des 131-Euro-Budgets bleiben, entsteht kein Eigenanteil. Bei Mehrbedarf besprechen wir das vorab transparent.