⚠️ AlHamd Betreuung ist kein Pflegedienst. Wir bieten keine 24-Stunden-Pflege, keine medizinische Pflege, keine Behandlungspflege und keine Medikamentengabe.

§45b bei Pflegegrad 4

§45b bei Pflegegrad 4 | 131 Euro zusätzlich nutzen

Pflegegrad 4 und §45b: Wie der Entlastungsbetrag Angehörige ergänzt und warum die Abgrenzung zur Pflege wichtig ist.

Pflegegrad 4 — wie der §45b-Entlastungsbetrag Angehörige unterstützt

Bei Pflegegrad 4 liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld von 800 Euro oder Pflegesachleistungen bis 1.859 Euro monatlich. Der §45b Entlastungsbetrag von 131 Euro kommt obendrauf — zweckgebunden für Unterstützung im Alltag.

Mit Alhamd Betreuung können Sie diesen Betrag für Haushaltshilfe, Einkaufsservice oder stundenweise Begleitung nutzen — gerade bei Pflegegrad 4 eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige, die den Pflegealltag stemmen. Wir klären mit Ihrer Pflegekasse, wie die Direktabrechnung funktioniert.

Häufige Fragen

Kann ich §45b bei Pflegegrad 4 nutzen, wenn bereits ein Pflegedienst kommt?

Ja, solange die §45b-Leistung zusätzlich und sauber abgegrenzt ist. Der Pflegedienst übernimmt die körperbezogene Pflege, Alhamd die alltagsnahe Unterstützung.

Wie grenze ich §45b-Leistungen von Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4 ab?

Pflegeleistungen umfassen Körperpflege und behandlungspflegerische Maßnahmen. §45b-Leistungen sind hauswirtschaftliche Hilfe und Alltagsbegleitung — klar getrennt dokumentiert.

Kann ich bei Pflegegrad 4 den Entlastungsbetrag mit der Tagespflege kombinieren?

Ja. Tagespflege und der §45b-Entlastungsbetrag sind getrennte Leistungen und können parallel genutzt werden.

Was passiert bei einer Verschlechterung von Pflegegrad 4 auf 5?

Der Entlastungsbetrag bleibt grundsätzlich bestehen. Bei Änderung des Pflegegrads sollten Leistungsplanung und Budget neu mit der Pflegekasse abgestimmt werden.