Kann ich §45b nutzen, wenn ein Pflegedienst schon kommt?
Ja, solange die §45b-Leistung zusätzlich und sauber abgegrenzt ist.
§45b Entlastungsbetrag und Pflege klar trennen: Was Alhamd übernimmt, was nicht zur Alltagshilfe gehört und wie Abrechnung sauber bleibt.
Der entscheidende Unterschied: Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI werden von zugelassenen Pflegediensten für körperbezogene Pflege (Waschen, Anziehen, Mobilisation) und Behandlungspflege erbracht. Der §45b Entlastungsbetrag ist ausschließlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag bestimmt — Haushalt, Begleitung, Besorgungen.
Alhamd Betreuung positioniert sich bewusst auf der §45b-Seite: Wir bieten Alltagshilfe ohne Pflege. Das hält die Abrechnung sauber, vermeidet Doppelabrechnungen und gibt Ihnen die Sicherheit, dass jede Leistung dem richtigen Topf zugeordnet ist. Ideal als Ergänzung zu einem bestehenden Pflegedienst.
Ja, solange die §45b-Leistung zusätzlich und sauber abgegrenzt ist.
Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI sind Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes für körperbezogene Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen des Pflegevertrags.
Technisch ja, aber Alhamd macht bewusst nur §45b-Leistungen. Das hält die Abrechnung sauber und vermeidet Zuordnungsprobleme.
Ja, das ist ein häufig genutztes Modell. Der Pflegedienst übernimmt die körperbezogene Pflege, Alhamd ergänzt mit alltagsnaher Entlastung.
Vor jedem Einsatz klären, aus welchem Budget bezahlt wird. Im Nachweis die konkrete Tätigkeit nennen. Keine Leistung doppelt aufführen.