Haushaltshilfe bei Krankheit

Ihre Genesung steht an erster Stelle. Wenn Sie nach einer Operation oder schweren Krankheit Unterstützung benötigen, sichert Ihnen §38 SGB V den gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Wir übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung liebevoll und professionell, während Ihre Krankenkasse bis zu 90% der Kosten trägt.

Haushaltshilfe bei Krankheit | AlHamd

Haushaltshilfe nach §38 SGB V bei Operation, Unfall oder schwerer Krankheit. Ihre Krankenkasse übernimmt bis zu 90% der Kosten. Wir beraten Sie fachlich.

Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfall (§38 SGB V)

Wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder nach einer Operation den Haushalt nicht führen können, übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Wir helfen beim Antrag und übernehmen die hauswirtschaftliche Unterstützung in Ihrem Zuhause.

Voraussetzungen nach §38 SGB V:

  • Kein anderer Haushaltsangehöriger kann die Aufgaben übernehmen
  • Kind unter 12 Jahren oder behindertes Kind im Haushalt
  • Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit