Haushaltshilfe bei Schwangerschaft (§24h SGB V)

Ein neues Leben ist ein Wunder, fordert den Körper aber heraus. Bei Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung haben Sie gemäß §24h SGB V oft Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Wir entlasten Sie professionell im Haushalt und bei der Kinderbetreuung, damit Sie sich voll auf sich und Ihr Baby konzentrieren können – bei 100% Kostenübernahme.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft (§24h SGB V) | Alhamd

Haushaltshilfe nach §24h SGB V bei Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung. Die Krankenkasse zahlt 100%. Ihr anerkannter Dienstleister.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft (§24h SGB V)

Werdende Mütter haben bei Risikoschwangerschaften oder wenn ärztlich verordnet Anspruch auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse. Wir übernehmen Einkäufe, Reinigung, Wäsche und einfache Mahlzeiten — damit Sie sich auf sich und Ihr Baby konzentrieren können.