Was unterscheidet Alltagsbegleitung von Pflege?
Alltagsbegleitung ist Alltagshilfe ohne Medizin: Haushalt, Termine, Struktur und Entlastung. Pflege umfasst medizinische Versorgung oder Behandlungspflege.
AlHamd Betreuung ist ein anerkannter Leistungserbringer nach §45a SGB XI in Neuss. Wir helfen beim Einkaufen, Kochen, Putzen und bei Arztbesuchen über den §45b Entlastungsbetrag, sofern Pflegegrad und Budget verfügbar sind. Der §45b Entlastungsbetrag beträgt 131 €/Monat (Stand 2025). Wir prüfen mit Ihrer Pflegekasse, welcher Leistungsrahmen verfügbar ist. Wir sind kein Pflegedienst und leisten keine medizinische Versorgung.
Wir helfen beim Putzen, Einkaufen, Kochen und mit Wäsche. Dazu begleiten wir zu Terminen und entlasten Angehörige im Alltag - ohne Pflegeleistungen.
Anerkannter Leistungserbringer nach §45a SGB XI in Neuss. Einkaufen, Kochen, Putzen, Arztbegleitung — über §45b nutzbar, wenn Pflegegrad und Budget verfügbar sind. Kein Pflegedienst.
Alltagsbegleitung ist Alltagshilfe ohne Medizin. Sie umfasst Haushalt, Termine, Einkäufe und Begleitung — alles, was im Alltag entlastet, ohne Wundversorgung oder Medikamente. Der §45b Entlastungsbetrag beträgt 131 €/Monat (Stand 2025), wenn ein Pflegegrad vorliegt und ein anerkannter Anbieter nach §45a abrechnet. Viele Familien scheitern nicht am Anspruch, sondern an Papierkram und der Frage, wer die Abrechnung übernimmt. Deshalb bleibt das Budget oft ungenutzt.
Alltagsbegleitung ist Alltagshilfe ohne Medizin: Haushalt, Termine, Struktur und Entlastung. Pflege umfasst medizinische Versorgung oder Behandlungspflege.
Ja. §45b ist zusätzlich zur Pflege. Der Entlastungsbetrag ist für Alltagshilfe gedacht und läuft getrennt von medizinischer oder körperbezogener Pflege.
Der §45b Entlastungsbetrag beträgt 131 €/Monat (Stand 2025). Wir prüfen mit Ihrer Pflegekasse, welcher Leistungsrahmen verfügbar ist.
Nach Pflegekassen-Zusage in 3-5 Werktagen. Wir unterstützen beim Antrag und klären den passenden Starttermin.
Die Pflegekasse beteiligt sich über den Entlastungsbetrag. Bei höherem Bedarf prüfen wir zusammen mit Ihnen und der Pflegekasse, ob eine Budgetumwandlung möglich ist.