Kann ich §45b und Pflegeleistungen gleichzeitig nutzen?
Ja. Der Entlastungsbetrag nach §45b ist eine zusätzliche Leistung für Unterstützung im Alltag. Pflegeleistungen laufen getrennt davon.
Pflegegrad 1–5? Ihnen stehen 131 € monatlich zu. Wir zeigen, wie Sie den §45b Entlastungsbetrag für Alltagsbegleitung & Haushaltshilfe nutzen. Rufen Sie an: 02131 202 87 22.
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Es handelt sich um einen zweckgebundenen Zuschuss von monatlich 131 Euro, der ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann — nicht für körperbezogene Pflege.
Als nach §45a SGB XI anerkannter Dienstleister darf Alhamd Betreuung Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie gehen nicht in Vorleistung und kämpfen nicht mit Formularen. Wir dokumentieren jeden Einsatz, bereiten den Leistungsnachweis vor und reichen ihn bei Ihrer Pflegekasse ein. Sie unterschreiben nur.
Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Er ist eine zusätzliche Leistung, die Sie unabhängig von Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder Tagespflege in Anspruch nehmen können. Ungenutztes Budget kann in der Regel in Folgemonate übertragen werden — die genauen Fristen erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse.
Ja. Der Entlastungsbetrag nach §45b ist eine zusätzliche Leistung für Unterstützung im Alltag. Pflegeleistungen laufen getrennt davon.
Ohne prüfbaren Nachweis erstattet die Pflegekasse die Kosten in der Regel nicht. Deshalb dokumentieren wir Datum, Leistung, Dauer und Betrag monatlich sauber für die Einreichung.
Viele Pflegekassen bearbeiten vollständige Unterlagen innerhalb von einigen Wochen. Die Dauer hängt von Kasse, Vollständigkeit und Abrechnungsweg ab.
Nein. Der Betrag ist zweckgebunden. Üblich ist eine Erstattung gegen Rechnung oder eine Abtretung, damit ein anerkannter Leistungserbringer direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.
Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Leistung anerkannt und zweckgebunden genutzt wird. Alhamd bietet Unterstützung im Alltag, aber keine medizinische Behandlungspflege.
Nein. §45b regelt den Entlastungsbetrag. §45a beschreibt anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, über die der Betrag häufig genutzt wird.
Wir prüfen mit Ihrer Pflegekasse, welche Budgets verfügbar sind. Ein Eigenanteil kann entstehen, wenn mehr Leistung gewünscht wird als der bestätigte Leistungsrahmen abdeckt.