Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten rund um unsere Leistungen und die Kostenübernahme (§45b SGB XI).

Häufige Fragen (FAQ) · Hilfe ab Pflegegrad 1 | Alhamd

Häufig gestellte Fragen zur Kostenübernahme ab Pflegegrad 1 (§45b SGB XI) für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung.

Offizielle Grundlage: Der Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag sind im Sozialgesetzbuch XI geregelt. §45a SGB XI lesen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was bedeutet es, dass Alhamd Betreuung ein nach §45a SGB XI anerkannter Dienstleister ist?

Als anerkannter Dienstleister nach Landesrecht NRW erfüllen wir strenge Qualitätsvorgaben der Pflegekassen. Das bedeutet für Sie: Wir dürfen unsere Leistungen zur Unterstützung im Alltag direkt über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) oder die Verhinderungspflege mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie erhalten garantierte Qualität und entlasten gleichzeitig Ihr privates Budget.

Welche Leistungen kann ich mit dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI finanzieren?

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € kann für unsere gesamten Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Dazu gehören unsere Haushaltshilfe, der Einkaufsservice, die Begleitung zu Arztterminen sowie die stundenweise Alltagsbegleitung zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Wie werden die Leistungen von Alhamd Betreuung finanziert?

Die Pflegekasse beteiligt sich über den §45b Entlastungsbetrag. Bei höherem Bedarf prüfen wir zusammen mit Ihnen und der Pflegekasse, ob eine Budgetumwandlung möglich ist.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag und ab welchem Pflegegrad?

Jeder Pflegebedürftige hat bereits ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden und speziell dafür gedacht, anerkannte Dienstleister wie Alhamd Betreuung für die Entlastung im Alltag zu beauftragen.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Alhamd Betreuung Schritt für Schritt ab?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme führen wir zunächst ein telefonisches Erstgespräch, um Ihren Bedarf zu verstehen. Anschließend klären wir gemeinsam die Finanzierungsmöglichkeiten über Ihre Pflegekasse. Sobald alles geregelt ist, organisieren wir zeitnah den ersten Einsatz unserer geschulten Betreuungskräfte bei Ihnen vor Ort.

Ist Alhamd Betreuung auch am Wochenende erreichbar?

Ja, wir sind auch am Wochenende für Sie erreichbar. Unsere telefonische Erreichbarkeit ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag bis Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr. Für besondere Betreuungssituationen finden wir selbstverständlich auch an Wochenenden flexible Lösungen. Sprechen Sie uns einfach an.

Was macht Alhamd Betreuung in schwierigen oder gefährlichen Fällen anders als andere Anbieter?

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Betreuung herausfordernder Situationen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit familiär oder psychisch stark belasteten Konstellationen sowie schwierigsten Wohnverhältnissen. Wo andere Anbieter aufgrund von Überforderung oder Sicherheitsbedenken ablehnen, bringen wir professionelle Gelassenheit, kultursensible Deeskalationsstrategien und fundiertes Know-how mit.

Bietet Alhamd Betreuung auch Unterstützung in Flüchtlingsunterkünften?

Ja, ausdrücklich. Wir betreuen Pflegebedürftige und Familien auch in Gemeinschafts- und Flüchtlingsunterkünften. Unser mehrsprachiges Team (Deutsch, Türkisch, Arabisch, Englisch) ist speziell geschult, um bürokratische Hürden zu überwinden und auch in provisorischen Wohnsituationen professionelle Entlastung zu leisten.

Kann ich eure Leistungen auch als Selbstzahler nutzen?

Selbstverständlich. Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, Ihr Budget für den Entlastungsbetrag bereits aufgebraucht ist oder Sie zusätzliche Stunden benötigen, können Sie unsere Dienstleistungen jederzeit auch privat als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür können Sie häufig als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Haushaltshilfe bei Schwangerschaft?

Ja, bei Beschwerden während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine notwendige Haushaltshilfe in der Regel zu 100%. Für Sie fällt in diesem besonderen Fall keine gesetzliche Zuzahlung an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Was zahlt die Krankenkasse bei Krankheit oder nach einer Operation?

Wenn Sie nach einer Operation, einem Unfall oder durch Krankheit Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können, beteiligt sich die Krankenkasse bei Bewilligung an den Kosten. Die gesetzliche Zuzahlung klären wir vor dem Start transparent mit Ihnen.

Wie schnell kann die Unterstützung starten, wenn es dringend ist?

Da wir als anerkannter Dienstleister routiniert in der Abwicklung mit den Pflegekassen sind, können wir in Notfällen oder bei dringendem Entlastungsbedarf sehr schnell reagieren. Oft ist ein Start der Betreuung bereits innerhalb weniger Tage nach unserem Erstgespräch möglich.

In welchen Städten bietet Alhamd Betreuung Unterstützung im Alltag an?

Unser Haupteinzugsgebiet umfasst den gesamten Rhein-Kreis Neuss, Düsseldorf, Meerbusch, Kaarst, Krefeld, Mönchengladbach und Langenfeld sowie angrenzende Gebiete im Rhein-Ruhr-Raum. Rufen Sie uns einfach an, und wir prüfen umgehend, ob wir auch bei Ihnen vor Ort unterstützen können.

Noch Fragen?

Rufen Sie uns an unter 02131 202 87 22 oder schreiben Sie uns. Wir klären Ihre individuelle Situation und prüfen, ob der §45b Entlastungsbetrag für Sie nutzbar ist.

Alhamd Betreuung — anerkannt nach §45a SGB XI in Neuss. Keine Pflege, keine 24h-Betreuung. Alltagshilfe, die Familien wirklich entlastet.