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Ratgeber

Häufige Fragen zu Alltagshilfe und §45b

Kurz gesagt: AlHamd Betreuung ist ein §45a-anerkannter Anbieter für Unterstützung im Alltag in Neuss und Umgebung. Wir helfen bei Haushalt, Einkauf, Begleitung, Struktur und Angehörigenentlastung, sind kein Pflegedienst und arbeiten mit einem mehrsprachigen Team auf Deutsch, Türkisch, Arabisch und Englisch.

Direkte Orientierung

Viele Familien suchen keine komplizierte Betreuungstheorie, sondern eine klare Antwort: Wer kommt, was wird gemacht, was kostet es und wie wird es dokumentiert? Genau dafür ist diese FAQ aufgebaut. Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich. Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich ein Umwandlungsanspruch bestehen, wenn im jeweiligen Monat ausreichend Pflegesachleistungsbudget frei ist.

Unsere Positionierung ist bewusst eng: AlHamd Betreuung ist ein §45a-anerkannter Anbieter für Unterstützung im Alltag. Die Finanzierung kann über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI und ggf. über den Umwandlungsanspruch nach §45a Absatz 4 SGB XI erfolgen. Wir übernehmen keine Behandlungspflege, keine Medikamentengabe und keine Wundversorgung.

Was unterscheidet AlHamd Betreuung von anderen Anbietern?

AlHamd Betreuung übernimmt bewusst Fälle, in denen Sprache, Unsicherheit, Überforderung oder familiäre Belastung eine Rolle spielen. Statt Gruppenbetreuung setzen wir auf individuelle 1-zu-1-Unterstützung, schnelle Abstimmung und ein mehrsprachiges Team. Als §45a-anerkannter Anbieter bleiben wir klar bei Alltagshilfe und nicht bei medizinischer Pflege.

Wie schnell kann die Betreuung starten?

Der Start hängt von Ort, Aufgabe, Pflegegrad und freien Zeitfenstern ab. In Neuss und nahen Städten prüfen wir kurzfristige Einsätze besonders schnell. Vor dem ersten Termin klären wir Bedarf, Sprache, Budget, Leistungsgrenzen und Dokumentation, damit die Hilfe nicht improvisiert, sondern passend beginnt.

Was kostet Alltagsbegleitung nach Pflegegrad?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich. Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich ein Umwandlungsanspruch bestehen. Dieser beträgt bis zu 40 % der Pflegesachleistung, aber nur soweit im jeweiligen Monat Sachleistungsbudget frei ist. Der genutzte Umwandlungsbetrag kann das anteilige Pflegegeld reduzieren.

Kann AlHamd Betreuung Pflegegeld abrechnen?

Nein. Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist kein direktes Abrechnungsbudget für AlHamd Betreuung. Für unsere Leistungen kommen vor allem der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI und — ab Pflegegrad 2 bei freiem Sachleistungsbudget — der Umwandlungsanspruch nach §45a Absatz 4 SGB XI in Betracht.

Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleitung und Pflege?

Alltagsbegleitung unterstützt bei Haushalt, Einkauf, Begleitung, Gesprächen, Struktur und Entlastung. Pflege umfasst körpernahe oder medizinische Aufgaben, die wir nicht übernehmen. Diese klare Grenze schützt Familien, betreute Personen und unser Team, weil jede Aufgabe von Anfang an richtig eingeordnet wird.

Welche Sprachen spricht das Team?

Unser mehrsprachiges Team arbeitet auf Deutsch, Türkisch, Arabisch und Englisch. Sprachkompetenz ist für uns nicht nur Komfort, sondern ein Sicherheitsfaktor: Viele Konflikte entstehen aus Missverständnissen bei Terminen, Erwartungen oder Familienabsprachen. Kulturelle Nähe kann Vertrauen schneller möglich machen.

Was passiert bei Krisensituationen?

Wir reagieren ruhig, bremsen Druck heraus und erzwingen keine Betreuung gegen Widerstand. In schwierigen Momenten helfen Deeskalation, Sprache, Geduld und klare Rückmeldung an Angehörige. Wenn medizinische, psychiatrische oder akute Sicherheitsfragen entstehen, verweisen wir an passende Fachstellen oder Notdienste.

Wo ist AlHamd Betreuung im Einsatz?

Der Schwerpunkt liegt in Neuss, Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Meerbusch, Dormagen und weiteren Orten am Niederrhein. Entscheidend sind Route, Zeitfenster und Aufgabe. Unsere Adresse: AlHamd Betreuung, Roonstraße 4, 41464 Neuss, Telefon 02131 - 202 87 22, E-Mail kontakt@alhamd-betreuung.de.

Vier Punkte, die vor dem Start geklärt werden

  1. Liegt ein Pflegegrad vor und soll §45b genutzt werden?
  2. Welche Aufgaben sind Alltagshilfe und welche gehören nicht zu uns?
  3. Welche Sprache und welche Bezugsperson erleichtern den Start?
  4. Wie werden Leistungsnachweis, Rückmeldung und Folgetermine organisiert?

NAP: AlHamd Betreuung, Roonstraße 4, 41464 Neuss, Telefon 02131 - 202 87 22, E-Mail kontakt@alhamd-betreuung.de.