⚠️ AlHamd Betreuung ist kein Pflegedienst. Wir bieten keine 24-Stunden-Pflege, keine medizinische Pflege, keine Behandlungspflege und keine Medikamentengabe.

Alltagsbegleitung sofort starten

Alltagsbegleitung sofort starten | 24-48h | Neuss | AlHamd

In 24-48 Stunden nach Erstgespräch können wir starten — mit Pflegegrad-Bescheid sofort. Keine Wartezeit, kein Bürokratie-Stress. Termin vereinbaren oder anrufen: 02131 202 87 22.

Standort-Spezifisch

Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung werden vor Ort geplant: in Mönchengladbach, Krefeld, Düsseldorf und im Rhein-Kreis Neuss prüfen wir Pflegegrad, 131 € Entlastungsbetrag und verfügbare Einsatzzeiten.

Häufige Fragen

Schnelle Antworten zu Entlastungsbetrag, Pflegegrad und Kostenübernahme durch die Pflegekasse — direkt, ohne Umschweife. Alle Fragen basieren auf unseren häufigsten echten Beratungsgesprächen mit Familien aus der Region.

Was bedeutet es, dass Alhamd Betreuung ein nach §45a SGB XI anerkannter Dienstleister ist?

Als anerkannter Dienstleister nach Landesrecht NRW erfüllen wir strenge Qualitätsvorgaben der Pflegekassen. Das bedeutet für Sie: Wir dürfen unsere Leistungen zur Unterstützung im Alltag direkt über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) oder die Verhinderungspflege mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie erhalten garantierte Qualität und entlasten gleichzeitig Ihr privates Budget.

Welche Leistungen kann ich mit dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI finanzieren?

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € kann für unsere gesamten Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Dazu gehören unsere Haushaltshilfe, der Einkaufsservice, die Begleitung zu Arztterminen sowie die stundenweise Alltagsbegleitung zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Wie werden die Leistungen von Alhamd Betreuung finanziert?

Die Pflegekasse beteiligt sich über den §45b Entlastungsbetrag. Bei höherem Bedarf prüfen wir zusammen mit Ihnen und der Pflegekasse, ob eine Budgetumwandlung möglich ist.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag und ab welchem Pflegegrad?

Jeder Pflegebedürftige hat bereits ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden und speziell dafür gedacht, anerkannte Dienstleister wie Alhamd Betreuung für die Entlastung im Alltag zu beauftragen.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Alhamd Betreuung Schritt für Schritt ab?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme führen wir zunächst ein telefonisches Erstgespräch, um Ihren Bedarf zu verstehen. Anschließend klären wir gemeinsam die Finanzierungsmöglichkeiten über Ihre Pflegekasse. Sobald alles geregelt ist, organisieren wir zeitnah den ersten Einsatz unserer geschulten Betreuungskräfte bei Ihnen vor Ort.

Ist Alhamd Betreuung auch am Wochenende erreichbar?

Ja, wir sind auch am Wochenende für Sie erreichbar. Unsere telefonische Erreichbarkeit ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag bis Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr. Für besondere Betreuungssituationen finden wir selbstverständlich auch an Wochenenden flexible Lösungen. Sprechen Sie uns einfach an.

Was macht Alhamd Betreuung in schwierigen oder gefährlichen Fällen anders als andere Anbieter?

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Betreuung herausfordernder Situationen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit familiär oder psychisch stark belasteten Konstellationen sowie schwierigsten Wohnverhältnissen. Wo andere Anbieter aufgrund von Überforderung oder Sicherheitsbedenken ablehnen, bringen wir professionelle Gelassenheit, kultursensible Deeskalationsstrategien und fundiertes Know-how mit.

Bietet Alhamd Betreuung auch Unterstützung in Flüchtlingsunterkünften?

Ja, ausdrücklich. Wir betreuen Pflegebedürftige und Familien auch in Gemeinschafts- und Flüchtlingsunterkünften. Unser mehrsprachiges Team (Deutsch, Türkisch, Arabisch, Englisch) ist speziell geschult, um bürokratische Hürden zu überwinden und auch in provisorischen Wohnsituationen professionelle Entlastung zu leisten.

Kann ich eure Leistungen auch als Selbstzahler nutzen?

Selbstverständlich. Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, Ihr Budget für den Entlastungsbetrag bereits aufgebraucht ist oder Sie zusätzliche Stunden benötigen, können Sie unsere Dienstleistungen jederzeit auch privat als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür können Sie häufig als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Haushaltshilfe bei Schwangerschaft?

Ja, bei Beschwerden während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine notwendige Haushaltshilfe in der Regel zu 100%. Für Sie fällt in diesem besonderen Fall keine gesetzliche Zuzahlung an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.