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Ratgeber

Kosten und Budget für Alltagsbegleitung nach Pflegegrad erklärt

Was kostet Alltagsbegleitung nach Pflegegrad? Budget & Kosten für PG 1–5 erklärt. Tabelle, §45a & §45b optimal nutzen. Kostenloses Gespräch durch AlHamd Neuss.

Alltagsbegleitung ist für Pflegebedürftige in NRW über §45b und §45a finanzierbar: Der Entlastungsbeitrag beträgt seit Januar 2025 genau 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade. Ab Pflegegrad 2 kommen bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung dazu. Das Gesamtbudget reicht so von 131 Euro (PG 1) bis 1.050,60 Euro (PG 5) – AlHamd Betreuung plant und rechnet kostenlos ab.

Was kostet Alltagsbegleitung nach Pflegegrad? Die vollständige Tabelle

Wer Alltagsbegleitung in NRW finanzieren möchte, nutzt zwei gesetzliche Leistungen: den Entlastungsbeitrag nach §45b SGB XI (131 Euro/Monat seit 1. Januar 2025, gültig für alle Pflegegrade) und den Umwandlungsanspruch nach §45a SGB XI (ab Pflegegrad 2, bis zu 40 Prozent der monatlichen Pflegesachleistung). Beide Leistungen können gleichzeitig und ohne gegenseitige Verrechnung genutzt werden.

Der Stundensatz von AlHamd Betreuung beträgt 39,50 Euro pro Einsatzstunde zuzüglich 8 Euro Anfahrtspauschale, insgesamt 47,50 Euro pro Einsatzstunde. Die folgende Tabelle zeigt alle monatlichen Budgets im Überblick:

Pflegegrad§45b Entlastungsbeitrag§45a (40 % der Sachleistung)Gesamt/MonatStunden/Monat (AlHamd)
PG 1131,00 €131,00 €ca. 2,8 h
PG 2131,00 €318,40 €449,40 €ca. 9,5 h
PG 3131,00 €598,80 €729,80 €ca. 13,2 h
PG 4131,00 €644,80 €874,60 €ca. 16,3 h
PG 5131,00 €919,60 €1.050,60 €ca. 19,6 h

Stand: 1. Januar 2025. Stundensatz AlHamd Betreuung: 39,50 €/h + 8,00 € Anfahrt = 47,50 € pro Einsatzstunde.

Pflegegrad 1: 131 Euro – 2,8 Stunden Alltagsbegleitung im Monat

Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegesachleistung nach §36 SGB XI. Ein Umwandlungsanspruch nach §45a ist deshalb nicht möglich. Das einzige Kassenbudget für Alltagsbegleitung ist der Entlastungsbeitrag von 131 Euro monatlich. Bei einem Stundensatz von 47,50 Euro ergibt das 2,76 Einsatzstunden – gerundet 2,8 Stunden pro Monat.

Dieser Betrag reicht für regelmäßige Kurzbesuche: Wer zweimal im Monat 1,5 Stunden bucht, nutzt das Budget nahezu vollständig aus. Nicht verwendete Restbeträge verfallen nicht am Monatsende, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden – ein wichtiger Puffer für Monate mit erhöhtem Bedarf. In NRW sind Schätzungen zufolge mehr als 80.000 Menschen mit Pflegegrad 1 zu Hause versorgt, die ausschließlich über diesen Topf Anspruch auf kassengeförderte Alltagsbegleitung haben. Besonders für diese Gruppe ist eine konsequente monatliche Nutzung entscheidend: Wer den Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 jährlich vollständig ausschöpft, erhält 12 × 131 Euro = 1.572 Euro an Unterstützungsleistungen – ohne einen Cent selbst zu zahlen. Viele Familien in Neuss und Düsseldorf wissen das nicht und verzichten damit unwissentlich auf vollständig finanzierte Alltagsentlastung.

Pflegegrad 2: 449,40 Euro – 9,5 Stunden pro Monat

Ab Pflegegrad 2 eröffnet sich der erste planbare Finanzierungsrahmen. Die Pflegesachleistung beträgt 796 Euro monatlich. 40 Prozent davon sind 318,40 Euro, die nach §45a für Alltagsbegleitung bei einem anerkannten Anbieter eingesetzt werden können. Zusammen mit dem Entlastungsbeitrag ergibt sich ein Gesamtbudget von 449,40 Euro – das sind bei AlHamd Betreuung 9,5 Einsatzstunden pro Monat.

Bei wöchentlichen Einsätzen von je 2,5 Stunden deckt das Budget vier Einsätze pro Monat vollständig ab. Für Familien, in denen berufstätige Kinder ihre pflegebedürftigen Eltern unterstützen, ist Pflegegrad 2 der Einstieg in verlässliche und planbare Entlastung.

Pflegegrad 3: 729,80 Euro – 13,2 Stunden pro Monat

Pflegegrad 3 entspricht einem erheblichen Pflegebedarf. Die Pflegesachleistung liegt bei 1.497 Euro monatlich. 40 Prozent davon sind 598,80 Euro. Mit dem Entlastungsbeitrag ergibt sich ein Gesamtbudget von 729,80 Euro – das sind 13,2 Einsatzstunden im Monat.

Das entspricht über drei Stunden Alltagsbegleitung pro Woche. Bei einem strukturierten Wochenplan – zum Beispiel montags, mittwochs und freitags je 1,5 Stunden – entsteht eine verlässliche Betreuungsroutine, die pflegende Angehörige spürbar und dauerhaft entlastet. Viele Familien in NRW mit Pflegegrad 3 berichten, dass erst mit dieser Betreuungsintensität eine Berufstätigkeit der pflegenden Kinder wieder möglich wurde. Für türkisch- oder arabischsprachige Familien in Krefeld und Düsseldorf ist das mehrsprachige Team von AlHamd Betreuung häufig die erste verlässliche Anlaufstelle: Sprachbarrieren bei der Kommunikation mit der Pflegekasse entfallen, und die Betreuungsperson kennt die kulturellen Gewohnheiten und religiösen Bedürfnisse des Angehörigen.

Pflegegrad 4: 874,60 Euro – 16,3 Stunden pro Monat

Mit Pflegegrad 4 erreicht die Pflegesachleistung 1.612 Euro monatlich. Der Umwandlungsanteil von 40 Prozent beträgt 644,80 Euro. Zusammen mit dem Entlastungsbeitrag stehen 874,60 Euro zur Verfügung – das ergibt 16,3 Einsatzstunden pro Monat bei AlHamd Betreuung.

Das sind bei vier Wochen im Monat vier Einsätze à vier Stunden – also Alltagsbegleitung an vier Tagen der Woche. Dieser Pflegegrad ermöglicht eine Versorgungsstruktur, die Familien nicht nur punktuell, sondern dauerhaft und strukturiert entlastet und der betreuten Person eine verlässliche Bezugsperson sowie soziale Kontinuität sichert. Gleichzeitig gewinnen pflegende Kinder in Ratingen und Meerbusch wertvolle Stunden für Beruf, Familie und Erholung zurück.

Pflegegrad 5: 1.050,60 Euro – 19,6 Stunden pro Monat

Pflegegrad 5 repräsentiert den höchsten Pflegebedarf im deutschen Pflegesystem. Die Pflegesachleistung beträgt 2.299 Euro monatlich. 40 Prozent davon sind 919,60 Euro. Mit dem Entlastungsbeitrag ergibt sich ein Gesamtbudget von 1.050,60 Euro – was bei AlHamd Betreuung nahezu 19,6 Einsatzstunden im Monat ermöglicht.

Das entspricht etwa täglichem Einsatz von einer Stunde an fünf Werktagen oder drei intensiven Einsätzen von je zwei Stunden wöchentlich. Für Familien, die einen Angehörigen mit Pflegegrad 5 rund um die Uhr versorgen, macht dieser Alltagsbegleitungsanteil die häusliche Versorgung deutlich stabiler und ermöglicht auch kurze Erholungspausen für pflegende Familienmitglieder.


Wie funktioniert die §45a-Umwandlung? Die 40-%-Regel im Detail

§45a SGB XI ermöglicht Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, bis zu 40 Prozent ihrer monatlichen Pflegesachleistung in §45a-anerkannte Alltagsbegleitung umzuwandeln. Diese Regelung, auch als „Umwandlungsanspruch” bezeichnet, ist vom Entlastungsbeitrag nach §45b vollständig zu trennen: Beide Leistungen stehen nebeneinander und werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

Warum gibt es den Umwandlungsanspruch?

Der Umwandlungsanspruch entstand, weil viele Pflegebedürftige ihre Pflegesachleistung nicht vollständig für körpernahe Betreuung nutzen – entweder weil kein geeigneter Anbieter verfügbar ist oder weil der tatsächliche Bedarf geringer ist. Anstatt diesen Anteil ungenutzt verfallen zu lassen, ermöglicht §45a, ihn für Alltagsbegleitung durch anerkannte Anbieter wie AlHamd Betreuung einzusetzen.

Die konkreten Umwandlungsbeträge nach Pflegegrad

Die Pflegesachleistung nach §36 SGB XI variiert erheblich je nach Pflegegrad. Die 40-%-Regel ergibt folgende Umwandlungsbeträge:

PflegegradPflegesachleistung (§36)40 % davon (§45a-Umwandlung)
PG 2801,00 €318,40 €
PG 31.242,00 €598,80 €
PG 41.612,00 €644,80 €
PG 51.994,00 €919,60 €

Diese Beträge kommen zusätzlich zu den 131 Euro Entlastungsbeitrag. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegesachleistung und damit auch keinen Umwandlungsanspruch.

Wichtige Voraussetzungen für die §45a-Umwandlung in NRW

Damit der Umwandlungsanspruch genutzt werden kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Anerkannter Pflegegrad 2 oder höher ist vorhanden.
  2. Der gewählte Anbieter ist nach §45a SGB XI durch die zuständige Bezirksregierung in NRW anerkannt – zum Beispiel durch die Bezirksregierung Düsseldorf für den Raum Neuss.
  3. Die Pflegesachleistung wird nicht vollständig für körpernahe Leistungen eingesetzt – es ist also noch ein ungenutzter Anteil vorhanden.

AlHamd Betreuung ist als §45a-anerkannter Anbieter in NRW tätig und kann Alltagsbegleitung direkt über den Umwandlungsanspruch abrechnen. Im Erstgespräch klärt das Team, welcher Anteil der Pflegesachleistung noch verfügbar ist und wie er optimal eingesetzt werden kann.

Was passiert, wenn bereits körpernahe Leistungen genutzt werden?

Viele Familien nutzen körpernahe Betreuungsleistungen parallel zur Alltagsbegleitung. Das ist ausdrücklich möglich und sogar empfehlenswert. Entscheidend ist, dass der Gesamtbetrag der Pflegesachleistung nicht überschritten wird und beide Leistungsarten klar dokumentiert und abgegrenzt sind. Der verfügbare Umwandlungsanteil reduziert sich entsprechend dem genutzten Anteil für körpernahe Leistungen.

Beispiel: Bei Pflegegrad 3 und monatlicher Nutzung von 600 Euro Pflegesachleistung für körpernahe Leistungen verbleibt ein ungenutzter Rest von 642 Euro. 40 Prozent davon – 256,80 Euro – können noch in §45a-Alltagsbegleitung umgewandelt werden. Zusammen mit dem Entlastungsbeitrag von 131 Euro stehen dann 387,80 Euro für Alltagsbegleitung zur Verfügung.


Budget-Rechner: Wie planen Sie Ihre Stunden realistisch?

Eine realistische Stundenplanung verhindert, dass Budget ungenutzt verfällt oder im falschen Moment ausgeht. Fünf Schritte zur optimalen Planung:

Schritt 1: Pflegegrad und verfügbares Budget klären. Ausgangspunkt ist der anerkannte Pflegegrad. Dieser bestimmt den Entlastungsbeitrag (131 Euro für alle Pflegegrade) und den möglichen Umwandlungsbetrag nach §45a (ab PG 2). AlHamd prüft im Erstgespräch, ob der aktuelle Pflegegrad noch der tatsächlichen Situation entspricht.

Schritt 2: Bereits genutzte Pflegesachleistung abziehen. Wer schon körpernahe Leistungen über die Pflegesachleistung abrechnet, muss den genutzten Anteil vom Gesamtbetrag abziehen. Nur der verbleibende Anteil kann nach §45a umgewandelt werden. Bei vollständiger Inanspruchnahme der Pflegesachleistung ist nur der Entlastungsbeitrag von 131 Euro für Alltagsbegleitung verfügbar.

Schritt 3: Angespartes Restbudget aus dem Vorjahr einberechnen. Wer den Entlastungsbeitrag im Vorjahr nicht vollständig genutzt hat, kann bis zum 30. Juni des Folgejahres auf angesammelte Beträge zurückgreifen. Wer im Jahr 2025 sechs Monate nicht genutzt hat, hat noch 6 × 131 Euro = 786 Euro Restbudget zusätzlich zum laufenden 2026-Budget.

Schritt 4: Regelmäßige Einsätze planen, die das Monatsbudget vollständig ausschöpfen. Das monatliche Budget sollte möglichst vollständig eingesetzt werden, da der §45a-Umwandlungsanteil monatlich verfällt (er wird nicht übertragen). Für Pflegegrad 2 mit 449,40 Euro Budget empfiehlt sich ein Wochenplan mit vier Einsätzen à 2,5 Stunden.

Schritt 5: Flexibilitätspuffer durch §45b-Übertragung einplanen. Den Entlastungsbeitrag nach §45b kann man bewusst ansparen (bis 30. Juni des Folgejahres), um Spitzenzeiten – nach einem Krankenhausaufenthalt, in Urlaubszeiten der pflegenden Kinder oder bei saisonalen Mehranforderungen – abzufedern. AlHamd erinnert Familien aktiv an diese Frist.

Praktische Einsatzpläne nach Pflegegrad

PflegegradGesamtbudgetEmpfohlener Einsatzplan
PG 1131,00 €2× monatlich à 1,5 h (inkl. Anfahrt)
PG 2449,40 €4× monatlich à 2,5 h (wöchentlich)
PG 3729,80 €3× wöchentlich à 1,5 h
PG 4874,60 €4× wöchentlich à 2 h
PG 51.050,60 €5× wöchentlich à 2 h oder täglich 1 h

Nicht genutztes Budget: Übertragung bis 30. Juni – nicht Jahresende!

Ein häufiges und teures Missverständnis: Viele Familien glauben, der Entlastungsbeitrag verfalle am Monatsende oder spätestens zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Das ist falsch. Der Entlastungsbeitrag nach §45b SGB XI kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und eingesetzt werden – das ist eine gesetzliche Sonderregel, die ausdrücklich für diesen Betrag gilt.

Was das konkret bedeutet

Wer von Januar bis Dezember 2025 keinen Entlastungsbeitrag in Anspruch genommen hat, darf bis zum 30. Juni 2026 alle zwölf Monatsbeiträge nachholen – das sind 12 × 131 Euro = 1.572 Euro. Dieser Betrag kann dann innerhalb weniger Monate eingesetzt werden, zum Beispiel für intensivere Alltagsbegleitung nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer akuten Entlastungssituation oder bei einem plötzlichen Ausfall der Hauptpflegeperson.

Die Übertragungsregel gilt ausschließlich für den §45b-Entlastungsbeitrag. Der Umwandlungsanspruch nach §45a (40 Prozent der Pflegesachleistung) folgt hingegen dem Monatsprinzip: Nicht genutzte Anteile der Pflegesachleistung werden nicht automatisch übertragen und verfallen am Monatsende.

Strategische Nutzung des Ansparpotenzials

Für Familien mit schwankendem Unterstützungsbedarf bietet die Übertragungsregel eine wichtige Flexibilität:

  • Nach Krankenhausaufenthalt: Wenn die betreute Person entlassen wird und intensivere Begleitung benötigt, stehen möglicherweise angesammelte Beiträge aus den Vormonaten bereit.
  • Saisonale Spitzen: Urlaubszeiten oder Krankheitsphasen der Hauptpflegeperson lassen sich durch angesammelte Beträge gezielt abfedern.
  • Planung größerer Leistungsblöcke: Statt monatlicher Kleineinsätze können Familien Beiträge ansparen und in gezielten Intensivphasen einsetzen, etwa für tägliche Begleitung in einem belastenden Übergangszeitraum.

Wichtig: Der 30. Juni ist eine harte Frist

Der 30. Juni des Folgejahres ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Nicht genutzte Anteile des Entlastungsbeitrags, die bis dahin nicht für anerkannte Leistungen eingesetzt wurden, verfallen ersatzlos. Eine Verlängerung oder Ausnahme ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wer den Termin verpasst, verliert die angesammelten Beträge ohne Möglichkeit der Nachforderung.

AlHamd Betreuung prüft im Erstgespräch, ob bei einer Familie noch nicht genutzte Beträge vorhanden sind, und plant den Einsatz entsprechend. Familien werden aktiv an die Juni-Frist erinnert – damit kein einziger Euro verloren geht.


Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse? Eine klare Übersicht

Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der §45a/§45b-Leistungen definierte Beträge – nicht die gesamten Kosten. Das Prinzip funktioniert entweder über direkte Abrechnung (der Anbieter rechnet mit der Pflegekasse ab) oder über das Erstattungsverfahren (die Familie zahlt zunächst selbst und bekommt den Betrag erstattet).

Was die Pflegekasse übernimmt:

  • Den vollen Entlastungsbeitrag nach §45b: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade.
  • Den Umwandlungsanteil nach §45a: bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung ab PG 2.
  • Die direkte Abrechnung, wenn der Anbieter nach §45a anerkannt und die Dokumentation vollständig ist.

Was die Familie selbst trägt:

  • Kosten, die den verfügbaren Kassenrahmen übersteigen.
  • Leistungen, die nicht zu den anerkannten §45a-Angeboten zählen.
  • Private Zusatzleistungen außerhalb des Kassenrahmens.

Bei AlHamd Betreuung rechnet das Team direkt mit der Pflegekasse ab. Familien erhalten eine Aufstellung des genutzten Budgets und müssen keine eigene Kommunikation mit der Pflegekasse führen.

In NRW nutzen laut aktuellen Erhebungen der Landesverbände der Pflegekassen weniger als 60 Prozent der Anspruchsberechtigten ihren Entlastungsbeitrag vollständig. Das bedeutet: Mehr als 270.000 Pflegebedürftige allein in NRW lassen jährlich Teile ihres Kassenanspruchs ungenutzt verfallen. Bundesweit schätzt der Sozialverband VdK den jährlich ungenutzten Betrag auf über 500 Millionen Euro. Dieser enorme Betrag zeigt, wie groß die Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch und tatsächlicher Nutzung ist.


Praxisbeispiel: Familie Yilmaz aus Neuss budgetiert Alltagsbegleitung für Pflegegrad 3

Familie Yilmaz aus Neuss betreut ihren 81-jährigen Vater Ahmet zu Hause. Er hat Pflegegrad 3 und lebt seit zwei Jahren im gemeinsamen Haushalt. Die Tochter Fatma arbeitet halbtags, der Sohn Murat ganztags. Sie haben bisher keinen Entlastungsbeitrag in Anspruch genommen, weil sie nicht wussten, wie die Abrechnung funktioniert.

Situation:

  • Pflegegrad 3 anerkannt seit Oktober 2024
  • Körpernahe Leistungen: Keine (wird vollständig von der Familie übernommen)
  • Bisher genutzter Entlastungsbeitrag: 0 Euro

Verfügbares Budget ab Oktober 2024 (8 Monate):

  • Monatlich: 131 € (§45b) + 598,80 € (§45a, 40 % von 1.242 €) = 729,80 €
  • Angespartes §45b-Budget (8 Monate): 8 × 131 € = 1.048 € (nutzbar bis 30. Juni 2025)

Einsatzplanung mit AlHamd Betreuung: Dreimal wöchentlich je 1,5 Stunden Alltagsbegleitung. Das türkischsprachige Team von AlHamd übernimmt Einkauf, Haushaltsunterstützung und Begleitung zur Moschee. Ahmet fühlt sich wohler mit einem Betreuer, der seine Sprache und Kultur kennt. Fatma kann an drei Tagen pro Woche wieder ihrer Arbeit nachgehen. Murat verbringt die Abende entspannter mit dem Vater, weil tagsüber gesorgt ist.

Abrechnung: AlHamd rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Die Familie erhält einen monatlichen Einsatzbericht. Das angesammelte §45b-Budget wird bis Mai 2025 vollständig eingesetzt. Danach läuft die reguläre Monatsabrechnung von 729,80 Euro weiter.


Häufige Fehler beim Budgeting: 5 vermeidbare Kostenfallen

Fünf Fehler begegnen AlHamd Betreuung regelmäßig bei Erstgesprächen mit Familien in Neuss und Düsseldorf – und alle sind vermeidbar:

Fehler 1: §45a-Budget und §45b-Budget verwechseln. Viele Familien glauben, es gebe nur einen Topf für Alltagsbegleitung. Tatsächlich stehen zwei separate Töpfe zur Verfügung, die beide ausgeschöpft werden sollten. §45b ist immer 131 Euro – unabhängig davon, was sonst an Kassenleistungen genutzt wird.

Fehler 2: §45a-Umwandlungsanteil monatlich verfallen lassen. Anders als der §45b-Entlastungsbeitrag kann der §45a-Umwandlungsanteil nicht auf den Folgemonat übertragen werden. Wer ihn im laufenden Monat nicht nutzt, verliert ihn. Eine verlässliche Einsatzplanung ist deshalb entscheidend.

Fehler 3: Nicht anerkannte Anbieter beauftragen. Wer Alltagsbegleitung bei einem Anbieter ohne §45a-Anerkennung bucht, muss die Kosten vollständig selbst tragen. Der Kassenanspruch geht nicht unter – er verfällt jedoch, wenn er nicht für anerkannte Leistungen eingesetzt wird. AlHamd Betreuung ist als §45a-anerkannter Anbieter in NRW tätig.

Fehler 4: Den 30. Juni als Übertragungsfrist vergessen. Die gesetzliche Ausschlussfrist für angesammelte §45b-Beträge ist der 30. Juni des Folgejahres – nicht der 31. Dezember. Familien, die im Dezember planen, ihren Anspruch bis „Jahresende” nachzuholen, haben bereits sechs Monate Spielraum verloren.

Fehler 5: Höherstufungsantrag nicht stellen. Wenn sich die Pflegesituation verschlechtert, aber kein Höherstufungsantrag gestellt wird, bleibt der Finanzierungsrahmen zu klein. Zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 5 verdoppelt sich das verfügbare Alltagsbegleitungsbudget von 449,40 auf 1.050,60 Euro monatlich. Über ein Jahr gerechnet entspricht das einem Unterschied von 5.726,40 Euro. AlHamd informiert kostenlos, wann ein Höherstufungsantrag sinnvoll ist und wie er gestellt wird. Typische Anzeichen für eine fällige Höherstufung: häufige Stürze, deutlich gestiegener Unterstützungsbedarf beim Waschen oder Anziehen, neue Diagnosen wie Demenz oder Schlaganfall, oder eine spürbare Zunahme nächtlicher Unruhephasen. Wer diese Anzeichen bemerkt, sollte unverzüglich einen neuen Antrag stellen – denn rückwirkende Leistungen gibt es nicht.


AlHamd Betreuung: Kontakt & Gespräch in Neuss und Düsseldorf

AlHamd Betreuung ist ein nach §45a SGB XI anerkannter Anbieter für Alltagsbegleitung mit Sitz in Neuss. Das Team unterstützt Familien in Neuss, Düsseldorf, Kaarst, Meerbusch, Grevenbroich und im gesamten Rhein-Kreis Neuss. Das mehrsprachige Team (Deutsch, Türkisch, Arabisch, Englisch) ermöglicht Gespräch und Betreuung in der Sprache der Familie. Besonders für ältere Menschen mit Migrationshintergrund in NRW – ob in Neuss, Düsseldorf oder dem gesamten Rhein-Kreis – ist muttersprachliches Gespräch ein entscheidender Qualitätsfaktor: Sie senkt die Hürde, Kassenleistungen tatsächlich abzurufen, und sorgt dafür, dass kein Euro verloren geht. AlHamd ist ein §45a-anerkannter Anbieter für Alltagsbegleitung – kein Pflegedienst. Das Erstgespräch ist kostenlos, die Abrechnung mit der Pflegekasse vollständig durch AlHamd übernommen.

AlHamd Betreuung · Roonstraße 4, 41464 Neuss · Telefon: +49 2131 202 87 22


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was kostet Alltagsbegleitung nach Pflegegrad 2 monatlich?

Mit Pflegegrad 2 stehen monatlich 449,40 Euro zur Verfügung: 131 Euro Entlastungsbeitrag nach §45b plus 318,40 Euro aus der §45a-Umwandlung (40 % der Pflegesachleistung von 796 Euro). Bei AlHamd Betreuung ergibt das rund 9,5 Einsatzstunden pro Monat zu je 47,50 Euro.

2. Welches Budget steht bei Pflegegrad 3 für Alltagsbegleitung zur Verfügung?

Bei Pflegegrad 3 beträgt das monatliche Budget für Alltagsbegleitung 729,80 Euro: 131 Euro §45b-Entlastungsbeitrag plus 598,80 Euro §45a-Umwandlung (40 % von 1.497 Euro Pflegesachleistung). Das entspricht bei AlHamd Betreuung rund 13,2 Einsatzstunden im Monat.

3. Kann nicht genutzter Entlastungsbeitrag übertragen werden?

Ja. Nicht genutzter Entlastungsbeitrag nach §45b verfällt nicht am Monatsende oder Jahresende. Er kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und eingesetzt werden. Wer 2025 nichts nutzt, hat bis 30. Juni 2026 Zeit – das können bis zu 1.572 Euro Gesamtbudget sein.

4. Was ist die 40-%-Regel nach §45a SGB XI?

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent der monatlichen Pflegesachleistung in §45a-anerkannte Alltagsbegleitung umgewandelt werden. Der Umwandlungsbetrag liegt zwischen 318,40 Euro (PG 2) und 919,60 Euro (PG 5) und kommt zusätzlich zum Entlastungsbeitrag von 131 Euro.

5. Was kostet eine Stunde Alltagsbegleitung bei AlHamd Betreuung?

AlHamd Betreuung berechnet 39,50 Euro pro Einsatzstunde zuzüglich 8 Euro Anfahrtspauschale – insgesamt 47,50 Euro pro Einsatzstunde. Der Betrag wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Familien müssen sich um keine Bürokratie kümmern.

6. Wie unterscheidet sich das Budget bei Pflegegrad 4 und 5?

Pflegegrad 4 bietet ein Gesamtbudget von 874,60 Euro (ca. 16,3 Stunden), Pflegegrad 5 von 1.050,60 Euro (ca. 19,6 Stunden) monatlich für Alltagsbegleitung. Beide setzen sich aus 131 Euro §45b plus §45a-Umwandlung zusammen. AlHamd plant den Einsatz individuell nach Bedarf.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet Alltagsbegleitung nach Pflegegrad 2 monatlich?

Mit Pflegegrad 2 stehen monatlich 449,40 Euro zur Verfügung: 131 Euro Entlastungsbeitrag nach §45b plus 318,40 Euro aus der §45a-Umwandlung (40 % der Pflegesachleistung von 796 Euro). Bei AlHamd Betreuung ergibt das rund 9,5 Einsatzstunden pro Monat zu je 47,50 Euro.

Welches Budget steht bei Pflegegrad 3 für Alltagsbegleitung zur Verfügung?

Bei Pflegegrad 3 beträgt das monatliche Budget für Alltagsbegleitung 729,80 Euro: 131 Euro §45b-Entlastungsbeitrag plus 598,80 Euro §45a-Umwandlung (40 % von 1.497 Euro Pflegesachleistung). Das entspricht bei AlHamd Betreuung rund 13,2 Einsatzstunden im Monat.

Kann nicht genutzter Entlastungsbeitrag übertragen werden?

Ja. Nicht genutzter Entlastungsbeitrag nach §45b verfällt nicht am Monatsende oder Jahresende. Er kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und eingesetzt werden. Wer 2025 nichts nutzt, hat bis 30. Juni 2026 Zeit – das können bis zu 1.572 Euro Gesamtbudget sein.

Was ist die 40-%-Regel nach §45a SGB XI?

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent der monatlichen Pflegesachleistung in §45a-anerkannte Alltagsbegleitung umgewandelt werden. Der Umwandlungsbetrag liegt zwischen 318,40 Euro (PG 2) und 919,60 Euro (PG 5). Der Betrag kommt zusätzlich zum Entlastungsbeitrag von 131 Euro.

Was kostet eine Stunde Alltagsbegleitung bei AlHamd Betreuung?

AlHamd Betreuung berechnet 39,50 Euro pro Einsatzstunde zuzüglich 8 Euro Anfahrtspauschale, also insgesamt 47,50 Euro pro Einsatzstunde. Der Betrag wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – Familien müssen sich um keine Bürokratie kümmern.

Wie unterscheidet sich das Budget bei Pflegegrad 4 und 5?

Pflegegrad 4 bietet ein Gesamtbudget von 874,60 Euro (ca. 16,3 Stunden), Pflegegrad 5 von 1.050,60 Euro (ca. 19,6 Stunden) monatlich für Alltagsbegleitung. Beide Beträge setzen sich aus 131 Euro §45b plus §45a-Umwandlung zusammen. AlHamd plant den Einsatz individuell nach Bedarf.