⚠️ Alhamd Betreuung ist kein Pflegedienst. Wir bieten keine 24-Stunden-Pflege, keine medizinische Pflege, keine Behandlungspflege und keine Medikamentengabe.

Haushaltshilfe in Düsseldorf über den Entlastungsbetrag

Alhamd Betreuung bietet in Düsseldorf hauswirtschaftliche Unterstützung und stundenweise Alltagsbegleitung nach §45a SGB XI – ohne Pflege, ohne 24h-Betreuung, ohne medizinische Leistungen. Familien erhalten planbare Entlastung beim Haushalt, bei Besorgungen, Terminen und sozialen Kontakten; die Beratung klärt kostenlos, ob der §45b Entlastungsbetrag genutzt werden kann.

Suchen Sie Unterstützung im Haushalt, beim Kochen oder Einkaufen in Düsseldorf? Wir entlasten Senioren und Familien in der Landeshauptstadt zuverlässig und menschlich – direkt bei Ihnen zu Hause.

Haushaltshilfe Düsseldorf über §45b | Alhamd Betreuung

Haushaltshilfe in Düsseldorf für Reinigung, Einkauf, Wäsche und praktische Entlastung. §45a-anerkannter Anbieter, über §45b Entlastungsbetrag nutzbar.

Direkte Antwort

Haushaltshilfe in Düsseldorf kann bei Pflegegrad über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI genutzt werden. Alhamd Betreuung ist nach §45a SGB XI anerkannt und unterstützt in Düsseldorf bei Einkauf, Reinigung, Wäsche und praktischer Entlastung.

Haushaltshilfe Düsseldorf auf einen Blick

Leistung
Haushaltshilfe und haushaltsnahe Unterstützung
§45a SGB XI
Typische Aufgaben
Einkauf, Reinigung, Wäsche, Ordnung, Besorgungen
Alhamd Betreuung
Rechtsrahmen
Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI
§45a SGB XI
Nutzung
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
§45b SGB XI
Offizielle Grundlage: Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI und die Nutzung für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Anerkennung solcher Angebote wird in Nordrhein-Westfalen über die AnFöVO geregelt.

Häufige Fragen

Was bedeutet es, dass Alhamd Betreuung ein nach §45a SGB XI anerkannter Dienstleister ist?

Als anerkannter Dienstleister nach Landesrecht NRW erfüllen wir strenge Qualitätsvorgaben der Pflegekassen. Das bedeutet für Sie: Wir dürfen unsere Leistungen zur Unterstützung im Alltag direkt über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) oder die Verhinderungspflege mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie erhalten garantierte Qualität und entlasten gleichzeitig Ihr privates Budget.

Welche Leistungen kann ich mit dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI finanzieren?

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € kann für unsere gesamten Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Dazu gehören unsere Haushaltshilfe, der Einkaufsservice, die Begleitung zu Arztterminen sowie die stundenweise Alltagsbegleitung zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Sind die Leistungen von Alhamd Betreuung für mich wirklich kostenlos?

Für Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad übernehmen die Pflegekassen in der Regel die Kosten für unsere Einsätze im Rahmen des verfügbaren Entlastungsbetrags oder der Verhinderungspflege. Sofern Ihr Budget bei der Kasse nicht ausgeschöpft ist, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, sodass für Sie keine privaten Zuzahlungen anfallen. Wir beraten Sie hierzu gerne kostenlos und unverbindlich.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag und ab welchem Pflegegrad?

Jeder Pflegebedürftige hat bereits ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden und speziell dafür gedacht, anerkannte Dienstleister wie Alhamd Betreuung für die Entlastung im Alltag zu beauftragen.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Alhamd Betreuung Schritt für Schritt ab?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme führen wir zunächst ein kostenloses, telefonisches Vorgespräch, um Ihren Bedarf zu verstehen. Anschließend klären wir gemeinsam die Finanzierungsmöglichkeiten über Ihre Pflegekasse. Sobald alles geregelt ist, organisieren wir zeitnah den ersten Einsatz unserer geschulten Betreuungskräfte bei Ihnen vor Ort.

Ist Alhamd Betreuung auch am Wochenende erreichbar?

Ja, wir sind auch am Wochenende für Sie erreichbar. Unsere telefonische Erreichbarkeit ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag bis Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr. Für besondere Betreuungssituationen finden wir selbstverständlich auch an Wochenenden flexible Lösungen. Sprechen Sie uns einfach an.

Weitere Leistungen in Düsseldorf

Alle Leistungen in Düsseldorf sind auf Alltagshilfe, Begleitung und Entlastung für Angehörige ausgerichtet.