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Ratgeber

Entlastungsbetrag aus 2025 prüfen: Restbudget bis Juni klären

Was Familien über nicht genutzte Entlastungsbeträge wissen müssen: Übertragung, Fristen, Restbudget und sinnvolle Nutzung für Alltagshilfe.

Der Entlastungsbetrag aus 2025 sollte vor dem 30. Juni 2026 geprüft werden. Restbeträge können grundsätzlich bis zu diesem Datum nutzbar sein. Familien sollten das verfügbare Budget bei der Pflegekasse abfragen und anerkannte Alltagshilfe planen, bevor die Frist endet.

Welche Frist gilt für Restbudget aus 2025?

Nicht genutzte Entlastungsbeträge nach §45b werden nicht sofort monatlich gelöscht. Restbeträge aus 2025 können grundsätzlich bis zum 30. Juni 2026 eingesetzt werden. Entscheidend ist der bestätigte Stand der Pflegekasse.

Welche 2026-Werte gelten?

PflegegradEntlastungsbetragmax. Umwandlungsanspruchmax. Orientierung
PG 1131,00 €131,00 €
PG 2131,00 €318,40 €449,40 €
PG 3131,00 €598,80 €729,80 €
PG 4131,00 €743,60 €874,60 €
PG 5131,00 €919,60 €1.050,60 €

Die Werte sind eine beispielhafte Orientierung. Der Umwandlungsanspruch setzt voraus, dass im jeweiligen Monat ausreichend Pflegesachleistung frei ist. Der genutzte Umwandlungsbetrag kann das anteilige Pflegegeld reduzieren.

Schritt für Schritt prüfen

  1. Pflegekasse nach Restbudget aus 2025 fragen.
  2. Bestätigung zu Frist und verfügbarem Betrag notieren.
  3. §45a-anerkannte Unterstützung im Alltag konkret planen.
  4. Einsätze dokumentiert durchführen.
  5. Rechnungen und Leistungsnachweise vollständig einreichen.

Wie AlHamd Betreuung unterstützt

AlHamd Betreuung ist ein §45a-anerkannter Anbieter, kein Pflegedienst. Wenn Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen, unterstützt AlHamd Betreuung bei Dokumentation, Leistungsnachweis und Abrechnung. Körperpflege, Medikamentengabe, Injektionen und Wundversorgung gehören nicht zum Leistungsbereich.

Häufig gestellte Fragen

Verfällt nicht genutzter Entlastungsbetrag sofort?

Nein. Nicht genutzte Monatsbeträge werden nicht sofort gelöscht. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Bis wann kann Restbudget aus 2025 genutzt werden?

Restbudget aus 2025 sollte spätestens bis zum 30. Juni 2026 geprüft und sinnvoll eingesetzt werden. Die Pflegekasse bestätigt, welcher Betrag konkret verfügbar ist.

Wofür kann Restbudget sinnvoll eingesetzt werden?

Sinnvoll sind anerkannte Unterstützung im Alltag, Haushaltshilfe, Einkauf, Begleitung, soziale Teilhabe und Entlastung Angehöriger, wenn Anbieter, Leistungsnachweis und Abrechnung stimmen.

Ändert die URL den fachlichen Begriff?

Nein. Sichtbar verwenden wir den offiziellen Begriff Entlastungsbetrag. Die kanonische URL nutzt ebenfalls den offiziellen Begriff.