So schöpfen Sie den Entlastungsbetrag von 131€ monatlich optimal aus
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag §45b optimal: 131 € monatlich ausschöpfen, Restbudget bis 30. Juni übertragen & mit §45a kombinieren. AlHamd Neuss berät.
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt seit Januar 2025 genau 131 Euro monatlich – für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Nicht genutztes Budget verfällt nicht am Jahresende, sondern kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Kombiniert mit der §45a-Umwandlung stehen je nach Pflegegrad bis zu 1.050,60 Euro monatlich für Alltagsbegleitung bereit. AlHamd Betreuung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Was ist der Entlastungsbetrag? Definition und gesetzliche Grundlage
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist ein monatlicher Rechtsanspruch von 131 Euro für alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad – unabhängig davon, ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Er ist keine freiwillige Leistung, kein Antrag mit ungewissem Ausgang, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch, der mit dem anerkannten Pflegegrad automatisch entsteht. Wer ihn nicht nutzt, verschenkt monatlich bares Geld – Geld, das der Gesetzgeber ausdrücklich für die Entlastung pflegender Familien vorgesehen hat.
Wie der Entlastungsbetrag entstanden ist
Der Entlastungsbetrag wurde 2015 mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz eingeführt und hieß damals noch „Betreuungs- und Entlastungsleistungen”. Damals stand er nur Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu. 2017 wurde er durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz auf alle Pflegegrade ausgeweitet – ein Meilenstein für Millionen Familien. Zum 1. Januar 2025 wurde der Betrag im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) von 125 Euro auf 131 Euro angehoben – eine Steigerung um 4,8 Prozent, die alle Pflegegrade betrifft.
Was der Entlastungsbetrag finanziert – und was nicht
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er darf ausschließlich für folgende Leistungen eingesetzt werden:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§45a SGB XI): Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Begleitung zu Terminen – bei §45a-anerkannten Anbietern
- Tages- und Nachtpflege in zugelassenen Einrichtungen
- Kurzzeitpflege – vorübergehende stationäre Unterbringung
- Verhinderungspflege – wenn die Hauptpflegeperson ausfällt oder Urlaub nimmt
Was nicht möglich ist: Barauszahlung. Der Entlastungsbetrag wird nicht wie das Pflegegeld direkt ausgezahlt. Er fließt immer über einen anerkannten Anbieter – entweder durch direkte Abrechnung des Anbieters mit der Pflegekasse oder durch Erstattung nach Vorlage der Rechnung. AlHamd Betreuung ist §45a-anerkannt und rechnet direkt ab – Familien müssen keine Vorleistung erbringen.
Warum so viel Entlastungsbetrag ungenutzt bleibt
In Deutschland leben mehr als 4,1 Millionen anerkannte Pflegebedürftige, von denen rund 80 Prozent im häuslichen Umfeld versorgt werden. Das entspricht mehr als 3,28 Millionen Menschen mit monatlichem Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Allein in NRW sind mehr als 680.000 Pflegebedürftige zu Hause betreut.
Der Sozialverband VdK schätzt, dass bundesweit jährlich bis zu 40 Prozent der Entlastungsbeträge ungenutzt verfallen – das sind Hunderte Millionen Euro, die Familien zustehen, aber nicht abgerufen werden. Die Hauptgründe: Unkenntnis des Anspruchs, kein geeigneter §45a-anerkannter Anbieter in der Nähe, Scheu vor bürokratischem Aufwand und Sprachbarrieren bei der Kommunikation mit der Pflegekasse. Allein in NRW entspricht das einem jährlichen Verlust von schätzungsweise über 100 Millionen Euro an nicht abgerufenen Kassenleistungen. Für Familien mit Migrationshintergrund in NRW kommen kulturelle Unterschiede im Umgang mit staatlichen Leistungen hinzu – ein Bereich, in dem AlHamd Betreuung mit seinem mehrsprachigen Team gezielt helfen kann.
Die 131 Euro: So teilen Sie das Budget clever auf
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kann auf verschiedene Weisen eingesetzt werden. Die sinnvollste Aufteilung hängt vom Pflegebedarf, der Familienstruktur und dem ergänzenden §45a-Budget ab. Die folgende Tabelle zeigt alle monatlichen Budgets im Gesamtüberblick:
| Pflegegrad | §45b Entlastungsbeitrag | §45a-Umwandlung (40 % Sachleistung) | Gesamt/Monat | Stunden/Monat (AlHamd 47,50 €/h) |
|---|---|---|---|---|
| PG 1 | 131,00 € | — | 131,00 € | ca. 2,8 h |
| PG 2 | 131,00 € | 318,40 € | 449,40 € | ca. 9,5 h |
| PG 3 | 131,00 € | 598,80 € | 729,80 € | ca. 13,2 h |
| PG 4 | 131,00 € | 644,80 € | 874,60 € | ca. 16,3 h |
| PG 5 | 131,00 € | 919,60 € | 1.050,60 € | ca. 19,6 h |
Stand: Januar 2025. Stundensatz AlHamd Betreuung: 39,50 €/h + 8,00 € Anfahrt = 47,50 € pro Einsatzstunde.
Für Pflegegrad 1: 131 Euro optimal einsetzen
Bei Pflegegrad 1 steht ausschließlich der Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung – kein §45a-Umwandlungsanspruch, da keine Pflegesachleistung nach §36 zusteht. Bei einem Stundensatz von 47,50 Euro sind das 2,76 Einsatzstunden – rund 2,8 Stunden monatlich. Das klingt wenig, reicht aber für zwei Einsätze à 1,5 Stunden pro Monat – mit geringen Restbeträgen, die angespart werden können.
Empfehlung für PG 1: Zweimal monatlich 1,5 Stunden Alltagsbegleitung buchen (je 47,50 Euro = 95 Euro Einsatzkosten + 2 × 8 Euro Anfahrt = 111 Euro gesamt). Die restlichen 20 Euro monatlich sammeln sich im Laufe der Zeit an und können als Puffer für Monate mit höherem Bedarf genutzt werden.
Für Pflegegrad 2–5: §45b als Basis, §45a als Multiplikator
Ab Pflegegrad 2 ist der Entlastungsbetrag nur der Einstieg. Der eigentliche Hebel liegt in der §45a-Umwandlung, die das verfügbare Budget schlagartig vervielfacht. Von 131 Euro (PG 1) auf 449,40 Euro (PG 2), 729,80 Euro (PG 3), 874,60 Euro (PG 4) und schließlich 1.050,60 Euro (PG 5).
Wichtige Strategie ab PG 2:
- Den §45a-Umwandlungsanteil im laufenden Monat vollständig nutzen – er verfällt am Monatsende und kann nicht übertragen werden.
- Den §45b-Entlastungsbeitrag monatlich nutzen oder bewusst ansparen – er ist bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar.
- Bei geplanten Spitzenzeiten (Urlaub der Kinder, Krankenhausaufenthalt) §45b gezielt ansparen und gebündelt einsetzen.
Wie sich der Einsatz über das Jahr sinnvoll strukturieren lässt
Familien mit stabiler Pflegesituation sollten den §45a-Anteil monatlich vollständig ausschöpfen – denn er verfällt sonst. Den §45b-Anteil können sie dagegen flexibel einsetzen: monatlich anteilig als feste Bezuschussung oder als Reserve für intensivere Betreuungsphasen. Diese Zweiteilung macht die Finanzplanung für Alltagsbegleitung deutlich flexibler und effizienter.
Restbudget richtig übertragen: Bis 30. Juni des Folgejahres
Dies ist eine der wichtigsten und gleichzeitig am häufigsten falsch verstandenen Regelungen im deutschen Pflegerecht: Der Entlastungsbetrag nach §45b verfällt nicht am Jahresende. Er kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen und eingesetzt werden – eine gesetzliche Sonderregel, die ausschließlich für diesen Betrag gilt.
Die genaue Übertragungsregel erklärt
Nicht genutzter §45b-Entlastungsbetrag des Jahres 2025 kann bis zum 30. Juni 2026 eingesetzt werden. Nicht bis 31. Dezember 2025. Nicht bis 31. Januar 2026. Nicht bis Ende des Quartals. Sondern exakt bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres.
Konkretes Rechenbeispiel: Wer von Januar bis Dezember 2025 keinen Entlastungsbetrag nutzt, hat bis zum 30. Juni 2026 Anspruch auf alle zwölf Monatsbeiträge: 12 × 131 € = 1.572 Euro. Diese 1.572 Euro können innerhalb weniger Wochen vollständig eingesetzt werden – zum Beispiel für intensive Alltagsbegleitung nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Urlaubsphase der pflegenden Kinder.
Was bei der Übertragungsregel zwingend zu beachten ist
Nur §45b-Beträge werden übertragen. Der §45a-Umwandlungsanteil (40 % der Pflegesachleistung) ist eine monatliche Kassenleistung und verfällt am Ende des jeweiligen Monats. Er wird nicht auf den Folgemonat oder das Folgejahr übertragen – hier gilt das strenge Monatsprinzip.
Der 30. Juni ist eine harte gesetzliche Ausschlussfrist. Es gibt keine Verlängerung, keine Kulanzregelung, keine Ausnahmen. Wer den 30. Juni verpasst, verliert die angesammelten Beträge ersatzlos. Eine Nachforderung ist nach Ablauf der Frist gesetzlich ausgeschlossen.
Der Anbieter muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannt sein. Wenn Sie angespartes Budget einsetzen, muss der Anbieter in diesem Moment §45a-anerkannt sein. AlHamd Betreuung ist dauerhaft und ohne Unterbrechung anerkannt.
Anbieter kann direkt abrechnen. Wenn AlHamd Betreuung für Sie direkt mit der Pflegekasse abrechnet, müssen Sie nicht selbst auf die Frist achten. Das Team übernimmt die Budgetprüfung und informiert Sie aktiv, wenn angespartes Vorjahresbudget vorhanden ist.
Strategische Szenarien: Wann ansparen, wann sofort nutzen?
| Situation | Empfohlene Strategie |
|---|---|
| Gleichmäßiger Bedarf das ganze Jahr | §45b monatlich vollständig nutzen |
| Geplante Urlaubszeiten der pflegenden Kinder | §45b in ruhigen Monaten ansparen, im Urlaub intensiv nutzen |
| Bevorstehender Krankenhausaufenthalt | §45b ansparen für intensive Nachsorge und Rehabilitation |
| Bereits Mai/Juni und Restbudget aus 2024 ungenutzt | Sofort maximale Einsätze buchen – Frist läuft ab |
| Pflegesituation war stabil, jetzt Verschlechterung | §45b-Ansparbetrag für Intensivphase einsetzen |
| Wechsel zu AlHamd nach privater Haushaltshilfe | Gesamtes verfügbares Budget prüfen lassen – Rückwirkung ab Pflegegradantrag |
AlHamd Betreuung erinnert alle betreuten Familien aktiv an die 30-Juni-Frist – im März, April und Mai jeden Jahres per direktem Hinweis. Familien müssen die Frist nicht selbst im Kalender halten.
Kombination mit §45a-Umwandlung: Maximale Stunden sichern
Die Kombination aus §45b-Entlastungsbetrag und §45a-Umwandlungsanspruch ist die effektivste Art, das maximale Stundenbudget für Alltagsbegleitung zu sichern. Beide Leistungen stehen nebeneinander und werden nicht gegeneinander verrechnet. Fünf Schritte zur maximalen Budget-Ausschöpfung:
Schritt 1: Aktuellen Pflegegrad und verfügbare Beträge klären. Ausgangspunkt ist der anerkannte Pflegegrad. Dieser bestimmt sowohl den Entlastungsbeitrag (131 Euro, alle Pflegegrade) als auch den möglichen §45a-Umwandlungsbetrag (40 % der Pflegesachleistung, ab PG 2). AlHamd Betreuung berechnet das verfügbare Gesamtbudget im kostenlosen Erstgespräch.
Schritt 2: Bereits genutzte Pflegesachleistung abziehen. Wer für körpernahe Leistungen bereits Teile der Pflegesachleistung einsetzt, muss diesen Anteil vom §45a-Umwandlungsbudget abziehen. Nur der verbleibende ungenutzter Anteil kann umgewandelt werden. AlHamd klärt das konkret mit der Pflegekasse – für jede Familie individuell.
Schritt 3: §45a-Anteil monatlich vollständig einplanen. Der §45a-Umwandlungsanteil verfällt am Monatsende. Wer ihn nicht im laufenden Monat nutzt, verliert ihn ersatzlos. Ein verlässlicher Wochenplan – zum Beispiel zweimal oder dreimal wöchentlich Alltagsbegleitung – sorgt dafür, dass der Monatsbetrag vollständig eingesetzt wird.
Schritt 4: §45b-Anteil strategisch nutzen oder ansparen. Der Entlastungsbeitrag kann monatlich als feste Teilfinanzierung genutzt oder für spätere Spitzenzeiten angespart werden. Die Entscheidung hängt davon ab, ob der monatliche Bedarf gleichmäßig ist oder schwankt. Bei gleichmäßigem Bedarf: monatlich voll nutzen. Bei schwankendem Bedarf: gezielt ansparen.
Schritt 5: Jahresplanung mit AlHamd Betreuung abstimmen. AlHamd plant gemeinsam mit der Familie einen Jahreseinsatzplan, der §45a und §45b optimal kombiniert, die 30-Juni-Frist einhält und auf saisonale Bedarfsspitzen reagiert. Dieser Plan wird jährlich aktualisiert – kostenlos und ohne Verpflichtung.
Praxisbeispiel: Familie Özdemir aus Düsseldorf maximiert das Budget für PG 3
Mutter Hatice Özdemir, 78 Jahre, lebt bei ihrer Tochter Zeynep in Düsseldorf. Pflegegrad 3 seit März 2025. Körpernahe Betreuung übernimmt die Familie vollständig. Zeynep arbeitet halbtags.
Verfügbares Monatsbudget:
- §45b Entlastungsbeitrag: 131,00 €
- §45a-Umwandlung (40 % von 1.242 €): 598,80 €
- Gesamt: 729,80 € → ca. 13,2 Stunden Alltagsbegleitung bei AlHamd
Einsatzplan: Montag, Mittwoch, Freitag – je 1,5 Stunden. Das türkischsprachige Team begleitet Hatice zum Einkauf, unterstützt beim Haushalt, begleitet zu Arztterminen und zur Moschee. Zeynep kann an drei Arbeitstagen wieder ihrer Halbzeitstelle nachgehen.
Budget-Strategie: §45a-Anteil (598,80 €) wird monatlich vollständig genutzt – 10,5 Stunden Alltagsbegleitung. §45b-Anteil (131 €) wird hälftig genutzt (2,75 Stunden) und hälftig angespart. Im August, wenn Zeynep Urlaub hat und selbst nicht helfen kann, werden die angesammelten §45b-Beträge für zusätzliche Einsätze eingesetzt.
Abrechnung: AlHamd rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Familie Özdemir zahlt nichts selbst. Monatlicher Einsatzbericht wird an die Familie übergeben.
Vergleich: AlHamd Budgeting vs. Selbstorganisation
Was bedeutet es in der Praxis, die Abrechnung selbst zu organisieren – versus AlHamd Betreuung als §45a-anerkannten Anbieter zu nutzen?
| Aspekt | Selbstorganisation (Familie) | AlHamd Betreuung |
|---|---|---|
| Anbietersuche | Familie muss §45a-Anerkennung selbst prüfen | AlHamd ist dauerhaft anerkannt |
| Budgetberechnung | Komplex, fehleranfällig | Vollständig durch AlHamd übernommen |
| Monatliche Abrechnung | Familie erstellt Rechnung und reicht ein | AlHamd rechnet direkt mit Pflegekasse ab |
| Leistungsnachweis | Familie dokumentiert jeden Einsatz selbst | AlHamd führt vollständige Dokumentation |
| 30-Juni-Frist | Familie muss selbst daran denken | AlHamd erinnert aktiv im Frühjahr |
| Widerspruch bei Ablehnung | Familie formuliert selbst | AlHamd unterstützt kostenlos |
| Sprachliche Barrieren | Oft ohne Lösung | Mehrsprachig: Deutsch, Türkisch, Arabisch, Englisch |
| Fehlerrisiko | Hoch – Rückforderungen möglich | Gering – professionelle Abrechnung |
| Eigenkosten für Familie | Ggf. bei Abrechnungsfehlern | Keine – aus Kassenbudget finanziert |
| Zeitaufwand | 2–4 Stunden monatlich | 0 – vollständig durch AlHamd |
Für Familien in Solingen, Neuss, Mönchengladbach und dem gesamten Rhein-Kreis Neuss, die ihre Kassenleistungen vollständig ausschöpfen wollen ohne eigenen bürokratischen Aufwand, ist AlHamd Betreuung die wirtschaftlichste Lösung: Die Alltagsbegleitung wird aus dem Kassenbudget finanziert – die Familie zahlt nichts selbst, wenn das Budget ausreicht.
Häufige Fehler bei der Selbstorganisation und wie AlHamd sie verhindert
Fehler: §45a-Budget verfällt monatlich, weil kein Einsatzplan besteht. AlHamd Lösung: Strukturierter Wochenplan, der das Monatsbudget vollständig ausschöpft.
Fehler: §45b-Budget verfällt am 30. Juni, weil die Frist vergessen wurde. AlHamd Lösung: Aktive Erinnerung im Frühjahr, Budgetprüfung und rechtzeitige Intensiveinsätze.
Fehler: Falscher Anbieter ohne §45a-Anerkennung – Pflegekasse lehnt Abrechnung ab. AlHamd Lösung: Dauerhaft anerkannter §45a-Anbieter in NRW, keine Ablehnungsrisiken.
Fehler: Doppelte Abrechnung – gleiche Stunde über §45b und Pflegesachleistung. AlHamd Lösung: Vollständige und klar getrennte Dokumentation jeder Leistung.
AlHamd Betreuung: Kontakt & Gespräch in Neuss und Düsseldorf
AlHamd Betreuung ist ein nach §45a SGB XI anerkannter Anbieter für Alltagsbegleitung mit Sitz in Neuss. Das Team unterstützt Familien in Neuss, Düsseldorf, Hilden, Leichlingen, Kaarst, Meerbusch, Grevenbroich und dem gesamten Rhein-Kreis Neuss bei der optimalen Nutzung des Entlastungsbetrags und der §45a-Umwandlung.
Das mehrsprachige Team (Deutsch, Türkisch, Arabisch, Englisch) informiert kostenlos, berechnet das verfügbare Budget individuell, prüft angesammelte Restbeträge aus dem Vorjahr und übernimmt vollständig Dokumentation und direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. AlHamd ist ein §45a-anerkannter Anbieter für Alltagsbegleitung – kein Pflegedienst. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Für Familien, die zum ersten Mal Kassenleistungen beantragen möchten, übernimmt AlHamd auch die Erklärung aller relevanten Paragraphen in verständlicher Sprache – auf Wunsch zu Hause bei der Familie. Kein Aufwand, keine Vorkasse, keine Unsicherheit: AlHamd begleitet Sie vom ersten Gespräch bis zur ersten Abrechnung.
AlHamd Betreuung · Roonstraße 4, 41464 Neuss · Telefon: +49 2131 202 87 22
FAQ: Die 6 wichtigsten Fragen zum Entlastungsbetrag
1. Was ist der Entlastungsbetrag und wer bekommt ihn?
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt seit Januar 2025 genau 131 Euro monatlich. Er steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad von 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden. Der Betrag ist gesetzlich zweckgebunden für anerkannte Alltagsbegleitung – eine Barauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen.
2. Bis wann kann nicht genutzter Entlastungsbetrag übertragen werden?
Nicht genutzter Entlastungsbetrag nach §45b kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und eingesetzt werden. Wer 2025 keinen einzigen Euro nutzt, hat bis 30. Juni 2026 Zeit – das sind bis zu 12 × 131 Euro = 1.572 Euro. Der 30. Juni ist eine harte gesetzliche Ausschlussfrist ohne Ausnahmen oder Verlängerungen.
3. Wie kombiniere ich §45b-Entlastungsbetrag mit §45a-Umwandlung?
Beide Leistungen können gleichzeitig genutzt werden. Der §45b-Entlastungsbetrag (131 €/Monat) steht allen Pflegegraden zu. Ab Pflegegrad 2 kommen bis zu 40 % der Pflegesachleistung über §45a dazu. Das Gesamtbudget reicht so von 131 € (PG 1) bis 1.050,60 € (PG 5) für Alltagsbegleitung bei AlHamd Betreuung.
4. Verfällt der Entlastungsbetrag am Jahresende?
Nein. Der Entlastungsbetrag nach §45b verfällt nicht am 31. Dezember. Er kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen und eingesetzt werden. Der §45a-Umwandlungsanteil (40 % der Pflegesachleistung) verfällt dagegen am Ende des jeweiligen Monats – er kann nicht übertragen werden.
5. Was kann ich mit dem Entlastungsbetrag bezahlen?
Der Entlastungsbetrag kann für Alltagsbegleitung bei §45a-anerkannten Anbietern, für Tages- und Nachtpflege, für Kurzzeitpflege und für Verhinderungspflege eingesetzt werden. Eine direkte Barauszahlung ist nicht möglich. AlHamd Betreuung ist §45a-anerkannt und rechnet den Betrag direkt mit der Pflegekasse ab.
6. Wie viele Stunden Alltagsbegleitung finanziert der Entlastungsbetrag?
Bei einem Stundensatz von 47,50 Euro (39,50 € + 8 € Anfahrt) bei AlHamd Betreuung finanziert der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ca. 2,8 Stunden (PG 1). Ab Pflegegrad 2 kommen durch die §45a-Umwandlung weitere Stunden dazu: PG 2 = 9,5 h, PG 3 = 13,2 h, PG 4 = 16,3 h, PG 5 = 19,6 h monatlich. Hochgerechnet auf ein Jahr entstehen bei Pflegegrad 3 über 158 Stunden kassengeförderte Alltagsbegleitung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Entlastungsbetrag und wer bekommt ihn?
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt seit Januar 2025 genau 131 Euro monatlich. Er steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad von 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden. Der Betrag ist zweckgebunden und muss für anerkannte Alltagsbegleitung oder Entlastungsangebote eingesetzt werden – eine Barauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Bis wann kann nicht genutzter Entlastungsbetrag übertragen werden?
Nicht genutzter Entlastungsbetrag nach §45b kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und eingesetzt werden. Wer 2025 keinen einzigen Euro nutzt, hat bis 30. Juni 2026 Zeit – das sind bis zu 12 × 131 Euro = 1.572 Euro. Der 30. Juni ist eine harte gesetzliche Ausschlussfrist ohne Ausnahmen.
Wie kombiniere ich §45b-Entlastungsbetrag mit §45a-Umwandlung?
Beide Leistungen können gleichzeitig genutzt werden. Der §45b-Entlastungsbetrag (131 €/Monat) steht allen Pflegegraden zu. Ab Pflegegrad 2 kommen bis zu 40 % der Pflegesachleistung über §45a dazu. Das Gesamtbudget reicht so von 131 € (PG 1) bis 1.050,60 € (PG 5) für Alltagsbegleitung bei einem §45a-anerkannten Anbieter wie AlHamd Betreuung.
Verfällt der Entlastungsbetrag am Jahresende?
Nein. Der Entlastungsbetrag nach §45b verfällt nicht am 31. Dezember. Er kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen und eingesetzt werden. Der §45a-Umwandlungsanteil (40 % der Pflegesachleistung) verfällt hingegen am Ende des jeweiligen Monats und kann nicht übertragen werden.
Was kann ich mit dem Entlastungsbetrag bezahlen?
Der Entlastungsbetrag kann für Alltagsbegleitung bei §45a-anerkannten Anbietern, für Tages- und Nachtpflege, für Kurzzeitpflege und für Verhinderungspflege eingesetzt werden. Eine direkte Barauszahlung ist nicht möglich. AlHamd Betreuung ist §45a-anerkannt und rechnet den Betrag direkt mit der Pflegekasse ab.
Wie viele Stunden Alltagsbegleitung finanziert der Entlastungsbetrag?
Bei einem Stundensatz von 47,50 Euro (39,50 € + 8 € Anfahrt) bei AlHamd Betreuung finanziert der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich exakt ca. 2,8 Stunden. Ab Pflegegrad 2 kommen durch die §45a-Umwandlung weitere Stunden dazu: bis zu 19,6 Stunden/Monat bei Pflegegrad 5.