Was bedeutet es, dass Alhamd Betreuung ein nach §45a SGB XI anerkannter Dienstleister ist?
Als anerkannter Dienstleister nach Landesrecht NRW erfüllen wir strenge Qualitätsvorgaben der Pflegekassen. Das bedeutet für Sie: Wir dürfen unsere Leistungen zur Unterstützung im Alltag direkt über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) oder die Verhinderungspflege mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie erhalten garantierte Qualität und entlasten gleichzeitig Ihr privates Budget.