Alltagsbegleitung in Viersen nach §45b: Unterstützung im Alltag bei Pflegegrad 1-5
AlHamd Betreuung prüft Einsätze in Viersen für §45a-anerkannte Unterstützung im Alltag, finanzierbar über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Wir unterstützen bei Haushalt, Einkauf, Begleitung und Entlastung Angehöriger. AlHamd Betreuung ist kein Pflegedienst und übernimmt keine Behandlungspflege.
Alltagsbegleitung in Viersen nach §45b SGB XI
Viersen liegt am Niederrhein und ist für Familien relevant, die Alltagshilfe statt medizinischer Pflege suchen. Viele Situationen betreffen wiederkehrende Aufgaben: Haushalt, Einkauf, sichere Wege zu Terminen, Gespräche und feste Entlastungszeiten für Angehörige.
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt 131 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 bis 5. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, wenn die Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen.
Was AlHamd Betreuung in Viersen übernimmt
- Leichte Haushaltshilfe und Ordnung
- Einkauf, Besorgungen und Apothekenwege
- Begleitung zu Terminen und Spaziergängen
- Gespräche, Tagesstruktur und soziale Teilhabe
- Entlastung Angehöriger durch planbare Zeitfenster
Leistungsgrenzen
AlHamd Betreuung ist kein Pflegedienst. Wir übernehmen keine Behandlungspflege, keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung, keine Injektionen, keine körpernahe Grundpflege und keine 24-Stunden-Betreuung. Medizinische Pflege muss separat organisiert werden.
Einsatzgebiet in Viersen
Wir prüfen Einsätze in Alt-Viersen, Dülken, Süchteln, Boisheim und angrenzenden Bereichen. Ob ein Einsatz möglich ist, hängt von Route, Aufgaben, gewünschter Sprache und verfügbaren Zeitfenstern ab.
Kontakt für Viersen
Anlaufstelle ist AlHamd Betreuung, Roonstraße 4, 41464 Neuss. Telefon: 02131 202 87 22. E-Mail: kontakt@alhamd-betreuung.de. Im Erstgespräch klären wir Pflegegrad, Budget, Bedarf und nächste Schritte.
Pflegegrad-Budget
Budget für Viersen kurz prüfen
Ein Standardbesuch à 90 Minuten kostet rechnerisch 67,25 € inklusive Anfahrt.
Die Beispielrechnung ist keine Leistungszusage der Pflegekasse. Die Nutzung ist je nach Anspruch, Nachweisen und verfügbarem Budget zu prüfen. AlHamd Betreuung ist kein Pflegedienst und übernimmt keine Behandlungspflege.