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Viersen

Entlastungsbetrag in Viersen: Leistungen, Ablauf & Kosten

Entlastungsbetrag in Viersen: Den §45b Entlastungsbetrag von 131 €/Monat gezielt für Alltagshilfe nutzen – wir helfen bei der Abrechnung. §45a-anerkannt, nutzbar über den §45b Entlastungsbetrag (131 €/Monat).

⚠️ AlHamd Betreuung ist kein Pflegedienst und bietet keine 24-Stunden-Betreuung. Wir übernehmen keine Behandlungspflege, keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung, keine Injektionen und keine Grundpflege. Unser Angebot: Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe als §45a-anerkannte Unterstützung im Alltag, finanzierbar über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI.

Was bietet AlHamd in Viersen an?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu: 131 € monatlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Viele Familien nutzen dieses Budget nicht, weil Antrag und Abrechnung unklar wirken. AlHamd Betreuung hilft: Wir prüfen Pflegegrad und verfügbares Budget, planen die Einsätze passend zum Budget und unterstützen bei Leistungsnachweis und Abrechnung mit der Pflegekasse. Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch nach §45a Abs. 4 SGB XI (bis 40 % der Pflegesachleistung) genutzt werden.

Kosten & Abrechnung in Viersen

AlHamd Betreuung berechnet 39,50 € pro Betreuungsstunde plus 8,00 € Anfahrt pro Besuch (Mindestbesuch 90 Minuten). Liegt ein Pflegegrad vor, kann der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI von 131 € monatlich genutzt werden. Ab Pflegegrad 2 kommt bei freiem Sachleistungsbudget der Umwandlungsanspruch nach §45a Abs. 4 SGB XI (bis zu 40 % der Pflegesachleistung) hinzu. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Beispiel aus der Praxis

Familie S. wusste nicht, dass der Mutter (Pflegegrad 2) der Entlastungsbetrag zusteht. Im Erstgespräch prüfte AlHamd das Budget, plante zwei Einsätze pro Woche und übernahm die Abrechnung mit der Pflegekasse. Die Mutter bekommt jetzt regelmäßig Unterstützung – ohne Zusatzkosten für die Familie.

Entlastungsbetrag in den Stadtteilen von Viersen

AlHamd Betreuung ist in allen Stadtteilen von Viersen im Einsatz – unter anderem in Alt-Viersen, Dülken, Süchteln und Boisheim. Die Anfahrtspauschale beträgt einheitlich 8,00 € pro Besuch, unabhängig vom Stadtteil.

So startet Entlastungsbetrag in Viersen – in 3 Schritten

  1. 1. Kostenloses Erstgespräch: Wir klären Bedarf, Pflegegrad, Sprache, Zeitfenster und Aufgaben – telefonisch oder vor Ort.
  2. 2. Individueller Plan: Feste Zeiten, konkrete Aufgaben und die passende Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI.
  3. 3. Betreuung startet: Der erste Einsatz beginnt in der Regel innerhalb von 48 Stunden – mit derselben Betreuungskraft für Vertrauen und Kontinuität.

Was wir in Viersen übernehmen

  • Budget-Prüfung und Beratung
  • Einsatzplanung nach Budget
  • Leistungsnachweis und Abrechnung

AlHamd Betreuung arbeitet als anerkannter Anbieter für Unterstützung im Alltag. Medizinische Pflege gehört nicht zu unserem Angebot.

Gespräch für Viersen

Rufen Sie uns unter 02131 202 87 22 an oder schreiben Sie an kontakt@alhamd-betreuung.de. Wir prüfen Pflegegrad, Budget, Strecke und passende Einsatzzeiten.

Entlastungsbetrag in Viersen — persönlich und vertrauensvoll

Unser Team unterstützt Sie bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens in Viersen und Umgebung. Mit unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die regionale Infrastruktur, Apotheken, Ärzte und Freizeitmöglichkeiten in Viersen. Unser mehrsprachiges Team spricht Deutsch, Türkisch, Englisch und Arabisch — damit finden wir stets die passende Verbindung zu den Menschen, die wir betreuen.

Jeder Einsatz wird individuell geplant: Wir besprechen im Erstgespräch, welche Aufgaben im Vordergrund stehen, welche Sprache bevorzugt wird und welche Zeitfenster passen. Ob Haushalt, Einkauf, Begleitung zu Terminen oder soziale Teilhabe — in Viersen sind wir für Sie da. Die Finanzierung kann über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI und — ab Pflegegrad 2 bei freiem Sachleistungsbudget — über den Umwandlungsanspruch nach §45a Absatz 4 SGB XI erfolgen. Wenn die Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen, unterstützt AlHamd Betreuung bei Dokumentation, Leistungsnachweis und Abrechnung mit der Pflegekasse.

Welche Leistungen bieten wir in Viersen an?

  • Budget-Prüfung und Beratung in Viersen
  • Einsatzplanung nach Budget in Viersen
  • Leistungsnachweis und Abrechnung in Viersen
  • Begleitung zu Arztbesuchen und Behörden in Viersen
  • Unterstützung beim Einkauf und in der Freizeit
  • Anerkannte Unterstützung im Alltag, finanzierbar über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (131 €/Monat)

Ihr Ansprechpartner in Viersen

Rufen Sie uns an unter 02131 202 87 22 oder schreiben Sie an kontakt@alhamd-betreuung.de. Wir informieren Sie gerne zu verfügbarem Budget, Pflegegrad und passenden Einsatzzeiten in Viersen. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Unsere weiteren Betreuungsleistungen in Viersen

Neben Entlastungsbetrag bieten wir in Viersen auch folgende Unterstützung an:

Wir klären im Erstgespräch, welche Budgets verfügbar sind und wie Leistungsnachweise für die Pflegekasse vorbereitet werden.

Häufige Fragen zu Entlastungsbetrag in Viersen

Kurz beantwortet: Kostenübernahme, Leistungsgrenzen und Start in Viersen.

Kann Entlastungsbetrag in Viersen über den Entlastungsbetrag genutzt werden?

Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt und Budget verfügbar ist, kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für anerkannte Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Ist Entlastungsbetrag in Viersen eine Leistung eines Pflegedienstes?

Nein. AlHamd Betreuung ist kein Pflegedienst. AlHamd übernimmt Alltagshilfe, Haushaltshilfe und Begleitung, aber keine Behandlungspflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung.

Wie startet ein Einsatz in Viersen?

Wir klären Bedarf, Pflegegrad, Sprache, Zeitfenster und Aufgaben im Erstgespräch und prüfen danach, welche Einsatzplanung realistisch passt.

Was genau ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?

Der Entlastungsbetrag beträgt seit 2025 monatlich 131 € für alle Pflegegrade 1 bis 5. Er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe – und kein frei ausgezahltes Pflegegeld.

Kann der Entlastungsbetrag ins nächste Jahr übertragen werden?

Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. AlHamd Betreuung hilft, das Restbudget zu prüfen und rechtzeitig zu verplanen.

Kontakt

Einsatz in Viersen anfragen

Beschreiben Sie kurz, welche Unterstützung gebraucht wird. Wir melden uns zur Klärung der nächsten Schritte.

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